Generalstaatsanwalt ist in Deutschland die Amtsbezeichnung für einen Landesbeamten innerhalb der Besoldungsgruppe R. Der Begriff wird auch als Übersetzung ähnlicher Amtsbezeichnungen anderssprachiger Rechtsordnungen verwendet. Das polnische Amt des Prokurator Generalny wird ebenfalls häufig als Generalstaatsanwalt übersetzt, ebenso das des litauischen Lietuvos Respublikos generalinis prokuroras und das russische des Generalny Prokuror (russisch Генеральный Прокурор).

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  • Generalstaatsanwalt ist in Deutschland die Amtsbezeichnung für einen Landesbeamten innerhalb der Besoldungsgruppe R. Der Begriff wird auch als Übersetzung ähnlicher Amtsbezeichnungen anderssprachiger Rechtsordnungen verwendet. Der Inhaber des Amtes ist in Deutschland in der Regel Behördenleiter einer Generalstaatsanwaltschaft und Dienstvorgesetzter der Staatsanwälte, Amtsanwälte, Rechtspfleger und sonstigen Bediensteten seines Bezirkes. Er selbst unterliegt der Dienst- und Fachaufsicht durch den Landesjustizminister. Auf Bundesebene entspricht diesem Amt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Das Amt des Attorney General in den Rechtssystemen des Common Law wird häufig mit dem Begriff des Generalstaatsanwalts übersetzt. Im Vereinigten Königreich ist dieser zusammen mit seinem Assistenten, dem Solicitor General, der höchste Vertreter der Krone in der Regierung, jedoch kein Kabinettsmitglied. Er berät die Regierung in Rechtsfragen und vertritt ihre Interessen vor Gericht. In den Vereinigten Staaten ist Attorney General der Begriff für das Amt im Bund und in den Bundesstaaten, das in anderen Staaten dem Justizministerium gleicht. Das einem Attorney General vergleichbare mexikanische Amt des Procurador General de la República wird ebenfalls im Deutschen häufig als Generalstaatsanwalt bezeichnet. Das polnische Amt des Prokurator Generalny wird ebenfalls häufig als Generalstaatsanwalt übersetzt, ebenso das des litauischen Lietuvos Respublikos generalinis prokuroras und das russische des Generalny Prokuror (russisch Генеральный Прокурор). (de)
  • Generalstaatsanwalt ist in Deutschland die Amtsbezeichnung für einen Landesbeamten innerhalb der Besoldungsgruppe R. Der Begriff wird auch als Übersetzung ähnlicher Amtsbezeichnungen anderssprachiger Rechtsordnungen verwendet. Der Inhaber des Amtes ist in Deutschland in der Regel Behördenleiter einer Generalstaatsanwaltschaft und Dienstvorgesetzter der Staatsanwälte, Amtsanwälte, Rechtspfleger und sonstigen Bediensteten seines Bezirkes. Er selbst unterliegt der Dienst- und Fachaufsicht durch den Landesjustizminister. Auf Bundesebene entspricht diesem Amt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Das Amt des Attorney General in den Rechtssystemen des Common Law wird häufig mit dem Begriff des Generalstaatsanwalts übersetzt. Im Vereinigten Königreich ist dieser zusammen mit seinem Assistenten, dem Solicitor General, der höchste Vertreter der Krone in der Regierung, jedoch kein Kabinettsmitglied. Er berät die Regierung in Rechtsfragen und vertritt ihre Interessen vor Gericht. In den Vereinigten Staaten ist Attorney General der Begriff für das Amt im Bund und in den Bundesstaaten, das in anderen Staaten dem Justizministerium gleicht. Das einem Attorney General vergleichbare mexikanische Amt des Procurador General de la República wird ebenfalls im Deutschen häufig als Generalstaatsanwalt bezeichnet. Das polnische Amt des Prokurator Generalny wird ebenfalls häufig als Generalstaatsanwalt übersetzt, ebenso das des litauischen Lietuvos Respublikos generalinis prokuroras und das russische des Generalny Prokuror (russisch Генеральный Прокурор). (de)
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  • Generalstaatsanwalt ist in Deutschland die Amtsbezeichnung für einen Landesbeamten innerhalb der Besoldungsgruppe R. Der Begriff wird auch als Übersetzung ähnlicher Amtsbezeichnungen anderssprachiger Rechtsordnungen verwendet. Das polnische Amt des Prokurator Generalny wird ebenfalls häufig als Generalstaatsanwalt übersetzt, ebenso das des litauischen Lietuvos Respublikos generalinis prokuroras und das russische des Generalny Prokuror (russisch Генеральный Прокурор). (de)
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  • Generalstaatsanwalt (de)
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