Als Generalklausel bezeichnet man in der Rechtswissenschaft eine Rechtsnorm, deren Tatbestand weit gefasst ist. Weil die Rechtsprechung Generalklauseln konkretisieren muss, spricht man auch von Lücken intra legem (lat. innerhalb des Gesetzes) bzw. von Delegationslücken.

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  • Als Generalklausel bezeichnet man in der Rechtswissenschaft eine Rechtsnorm, deren Tatbestand weit gefasst ist. Weil die Rechtsprechung Generalklauseln konkretisieren muss, spricht man auch von Lücken intra legem (lat. innerhalb des Gesetzes) bzw. von Delegationslücken. (de)
  • Als Generalklausel bezeichnet man in der Rechtswissenschaft eine Rechtsnorm, deren Tatbestand weit gefasst ist. Weil die Rechtsprechung Generalklauseln konkretisieren muss, spricht man auch von Lücken intra legem (lat. innerhalb des Gesetzes) bzw. von Delegationslücken. (de)
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  • Als Generalklausel bezeichnet man in der Rechtswissenschaft eine Rechtsnorm, deren Tatbestand weit gefasst ist. Weil die Rechtsprechung Generalklauseln konkretisieren muss, spricht man auch von Lücken intra legem (lat. innerhalb des Gesetzes) bzw. von Delegationslücken. (de)
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  • Generalklausel (de)
  • Generalklausel (de)
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