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- Die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ist Aufgabe der Länder. An Aufgaben der Länder wirkt der Bund mit, wenn sie für die Gesamtheit bedeutsam sind und die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist (deshalb: Gemeinschaftsaufgaben). Zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur werden folgende Maßnahmen von Bund und Ländern gemeinschaftlich wahrgenommen: 1.
* Investive Förderung der gewerblichen Wirtschaft bei Errichtung, Ausbau, Umstellung oder grundlegender Rationalisierung von Gewerbebetrieben, 2.
* investive Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich ist, 3.
* nichtinvestive und sonstige Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, zur regionalpolitischen Flankierung von Strukturproblemen und zur Unterstützung von regionalen Aktivitäten, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich sind, 4.
* Evaluierung der Maßnahmen und begleitende regionalpolitische Forschung. (de)
- Die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ist Aufgabe der Länder. An Aufgaben der Länder wirkt der Bund mit, wenn sie für die Gesamtheit bedeutsam sind und die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist (deshalb: Gemeinschaftsaufgaben). Zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur werden folgende Maßnahmen von Bund und Ländern gemeinschaftlich wahrgenommen: 1.
* Investive Förderung der gewerblichen Wirtschaft bei Errichtung, Ausbau, Umstellung oder grundlegender Rationalisierung von Gewerbebetrieben, 2.
* investive Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich ist, 3.
* nichtinvestive und sonstige Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, zur regionalpolitischen Flankierung von Strukturproblemen und zur Unterstützung von regionalen Aktivitäten, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich sind, 4.
* Evaluierung der Maßnahmen und begleitende regionalpolitische Forschung. (de)
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