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- Der Gemeinsame Ausschuss ist ein nicht ständiges Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland.Falls im Verteidigungsfall dem Zusammentreten des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen, übt er als Notparlament die Funktionen von Bundestag und Bundesrat aus. Der Gemeinsame Ausschuss besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. (de)
- Der Gemeinsame Ausschuss ist ein nicht ständiges Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland.Falls im Verteidigungsfall dem Zusammentreten des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen, übt er als Notparlament die Funktionen von Bundestag und Bundesrat aus. Der Gemeinsame Ausschuss besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. (de)
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- Der Gemeinsame Ausschuss ist ein nicht ständiges Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland.Falls im Verteidigungsfall dem Zusammentreten des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen, übt er als Notparlament die Funktionen von Bundestag und Bundesrat aus. Der Gemeinsame Ausschuss besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. (de)
- Der Gemeinsame Ausschuss ist ein nicht ständiges Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland.Falls im Verteidigungsfall dem Zusammentreten des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen, übt er als Notparlament die Funktionen von Bundestag und Bundesrat aus. Der Gemeinsame Ausschuss besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. (de)
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- Gemeinsamer Ausschuss (de)
- Gemeinsamer Ausschuss (de)
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