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- Die Gemeindevertretung ist in Hessen das höchste kommunale Organ und beschließt in den Gemeinden über die Angelegenheiten der Gemeinde. In hessischen Städten wird das entsprechende Gremium Stadtverordnetenversammlung genannt, § 9 Abs. 1 S. 3 HGO. In den meisten anderen Bundesländern spricht man vom Gemeinderat, welcher jedoch je nach Gemeindeordnung andere Aufgaben hat. Rechtsgrundlage ist in Hessen die Hessische Gemeindeordnung. Sie kann die Beschlussfassung über bestimmte Angelegenheiten auf den Gemeindevorstand oder einen Ausschuss übertragen. (de)
- Die Gemeindevertretung ist in Hessen das höchste kommunale Organ und beschließt in den Gemeinden über die Angelegenheiten der Gemeinde. In hessischen Städten wird das entsprechende Gremium Stadtverordnetenversammlung genannt, § 9 Abs. 1 S. 3 HGO. In den meisten anderen Bundesländern spricht man vom Gemeinderat, welcher jedoch je nach Gemeindeordnung andere Aufgaben hat. Rechtsgrundlage ist in Hessen die Hessische Gemeindeordnung. Sie kann die Beschlussfassung über bestimmte Angelegenheiten auf den Gemeindevorstand oder einen Ausschuss übertragen. (de)
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- Die Gemeindevertretung ist in Hessen das höchste kommunale Organ und beschließt in den Gemeinden über die Angelegenheiten der Gemeinde. In hessischen Städten wird das entsprechende Gremium Stadtverordnetenversammlung genannt, § 9 Abs. 1 S. 3 HGO. In den meisten anderen Bundesländern spricht man vom Gemeinderat, welcher jedoch je nach Gemeindeordnung andere Aufgaben hat. Rechtsgrundlage ist in Hessen die Hessische Gemeindeordnung. Sie kann die Beschlussfassung über bestimmte Angelegenheiten auf den Gemeindevorstand oder einen Ausschuss übertragen. (de)
- Die Gemeindevertretung ist in Hessen das höchste kommunale Organ und beschließt in den Gemeinden über die Angelegenheiten der Gemeinde. In hessischen Städten wird das entsprechende Gremium Stadtverordnetenversammlung genannt, § 9 Abs. 1 S. 3 HGO. In den meisten anderen Bundesländern spricht man vom Gemeinderat, welcher jedoch je nach Gemeindeordnung andere Aufgaben hat. Rechtsgrundlage ist in Hessen die Hessische Gemeindeordnung. Sie kann die Beschlussfassung über bestimmte Angelegenheiten auf den Gemeindevorstand oder einen Ausschuss übertragen. (de)
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- Gemeindevertretung (Hessen) (de)
- Gemeindevertretung (Hessen) (de)
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