Ein Gehweg ist der Teil der Verkehrsfläche einer Straße, der für den Fußverkehr vorgesehen ist. Ein Gehweg im rechtlichen Sinne ist: * der Fußgängerweg, also ein Fußweg als nur für den Fußverkehr zugelassenes oder geeignetes Bauwerk * der Bürgersteig, Gangsteig, in Österreich, der Schweiz und Süddeutschland Gehsteig, in der Schweiz und Südwestdeutschland auch Trottoir, der in der Regel mit einem Bordstein oder durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn abgetrennt ist und parallel zu ihr verläuft.

Property Value
dbo:abstract
  • Ein Gehweg ist der Teil der Verkehrsfläche einer Straße, der für den Fußverkehr vorgesehen ist. Ein Gehweg im rechtlichen Sinne ist: * der Fußgängerweg, also ein Fußweg als nur für den Fußverkehr zugelassenes oder geeignetes Bauwerk * der Bürgersteig, Gangsteig, in Österreich, der Schweiz und Süddeutschland Gehsteig, in der Schweiz und Südwestdeutschland auch Trottoir, der in der Regel mit einem Bordstein oder durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn abgetrennt ist und parallel zu ihr verläuft. (de)
  • Ein Gehweg ist der Teil der Verkehrsfläche einer Straße, der für den Fußverkehr vorgesehen ist. Ein Gehweg im rechtlichen Sinne ist: * der Fußgängerweg, also ein Fußweg als nur für den Fußverkehr zugelassenes oder geeignetes Bauwerk * der Bürgersteig, Gangsteig, in Österreich, der Schweiz und Süddeutschland Gehsteig, in der Schweiz und Südwestdeutschland auch Trottoir, der in der Regel mit einem Bordstein oder durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn abgetrennt ist und parallel zu ihr verläuft. (de)
dbo:thumbnail
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 21994 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 157993602 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Ein Gehweg ist der Teil der Verkehrsfläche einer Straße, der für den Fußverkehr vorgesehen ist. Ein Gehweg im rechtlichen Sinne ist: * der Fußgängerweg, also ein Fußweg als nur für den Fußverkehr zugelassenes oder geeignetes Bauwerk * der Bürgersteig, Gangsteig, in Österreich, der Schweiz und Süddeutschland Gehsteig, in der Schweiz und Südwestdeutschland auch Trottoir, der in der Regel mit einem Bordstein oder durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn abgetrennt ist und parallel zu ihr verläuft. (de)
  • Ein Gehweg ist der Teil der Verkehrsfläche einer Straße, der für den Fußverkehr vorgesehen ist. Ein Gehweg im rechtlichen Sinne ist: * der Fußgängerweg, also ein Fußweg als nur für den Fußverkehr zugelassenes oder geeignetes Bauwerk * der Bürgersteig, Gangsteig, in Österreich, der Schweiz und Süddeutschland Gehsteig, in der Schweiz und Südwestdeutschland auch Trottoir, der in der Regel mit einem Bordstein oder durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn abgetrennt ist und parallel zu ihr verläuft. (de)
rdfs:label
  • Gehweg (de)
  • Gehweg (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:depiction
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is prop-de:nutzung of
is foaf:primaryTopic of