Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nichtjuristischen Sprachgebrauch entweder eine Hilfsarbeitskraft (Handlanger, Handlungsgehilfe, Hilfsarbeiter u. Ä.) oder jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur findet (ältere Schreibweise: Gehülfe). In der Geschichte entspricht dem etwa der Adlatus im Allgemeinen, der Schildknappe für den Ritter, der Adjutant für den Offizier und der Geselle oder Lehrling für den Handwerksmeister.

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  • Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nichtjuristischen Sprachgebrauch entweder eine Hilfsarbeitskraft (Handlanger, Handlungsgehilfe, Hilfsarbeiter u. Ä.) oder jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur findet (ältere Schreibweise: Gehülfe). In der Geschichte entspricht dem etwa der Adlatus im Allgemeinen, der Schildknappe für den Ritter, der Adjutant für den Offizier und der Geselle oder Lehrling für den Handwerksmeister. In der Rechtssprache kommt dem Begriff des Gehilfen darüber hinaus eine eigenständige Bedeutung zu, die nach dem jeweiligen Kontext variiert. (de)
  • Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nichtjuristischen Sprachgebrauch entweder eine Hilfsarbeitskraft (Handlanger, Handlungsgehilfe, Hilfsarbeiter u. Ä.) oder jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur findet (ältere Schreibweise: Gehülfe). In der Geschichte entspricht dem etwa der Adlatus im Allgemeinen, der Schildknappe für den Ritter, der Adjutant für den Offizier und der Geselle oder Lehrling für den Handwerksmeister. In der Rechtssprache kommt dem Begriff des Gehilfen darüber hinaus eine eigenständige Bedeutung zu, die nach dem jeweiligen Kontext variiert. (de)
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  • Mit Gehilfe ist im allgemeinen, nichtjuristischen Sprachgebrauch entweder eine Hilfsarbeitskraft (Handlanger, Handlungsgehilfe, Hilfsarbeiter u. Ä.) oder jedweder Assistent gemeint, z. B. ein Assistenzarzt oder eine Arzthelferin, auch wenn das Wort mittlerweile als etwas altmodisch gilt, so dass man es eher in älterer Literatur findet (ältere Schreibweise: Gehülfe). In der Geschichte entspricht dem etwa der Adlatus im Allgemeinen, der Schildknappe für den Ritter, der Adjutant für den Offizier und der Geselle oder Lehrling für den Handwerksmeister. (de)
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  • Gehilfe (de)
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