Als Gegenkönig bezeichnet man einen König, der – aufgrund zerrütteter, instabiler oder unklarer Machtverhältnisse oder nicht geregelter oder umstrittener Thronfolge – gegen einen noch amtierenden König aufgestellt wurde, um diesen zu stürzen. Gegenkönige traten in Wahlmonarchien wie dem Heiligen Römischen Reich häufiger auf als in Erbmonarchien wie England oder Frankreich. Mit der Regelung der Königswahl durch die Goldene Bulle Karls IV. (1356) wurde im Heiligen Römischen Reich die Wahl eines Gegenkönigs nahezu ausgeschlossen.

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  • Als Gegenkönig bezeichnet man einen König, der – aufgrund zerrütteter, instabiler oder unklarer Machtverhältnisse oder nicht geregelter oder umstrittener Thronfolge – gegen einen noch amtierenden König aufgestellt wurde, um diesen zu stürzen. Gegenkönige traten in Wahlmonarchien wie dem Heiligen Römischen Reich häufiger auf als in Erbmonarchien wie England oder Frankreich. Manche der Gegenkönige konnten sich mit ihrem Herrschaftsanspruch durchsetzen und wurden als rechtmäßige Könige anerkannt, z. B. Friedrich II.. Bei einigen, z. B. Heinrich II. (Bayern) und Ekbert II. (Meißen), ist ihr Status als König oder Gegenkönig bis heute umstritten. Mit der Regelung der Königswahl durch die Goldene Bulle Karls IV. (1356) wurde im Heiligen Römischen Reich die Wahl eines Gegenkönigs nahezu ausgeschlossen. (de)
  • Als Gegenkönig bezeichnet man einen König, der – aufgrund zerrütteter, instabiler oder unklarer Machtverhältnisse oder nicht geregelter oder umstrittener Thronfolge – gegen einen noch amtierenden König aufgestellt wurde, um diesen zu stürzen. Gegenkönige traten in Wahlmonarchien wie dem Heiligen Römischen Reich häufiger auf als in Erbmonarchien wie England oder Frankreich. Manche der Gegenkönige konnten sich mit ihrem Herrschaftsanspruch durchsetzen und wurden als rechtmäßige Könige anerkannt, z. B. Friedrich II.. Bei einigen, z. B. Heinrich II. (Bayern) und Ekbert II. (Meißen), ist ihr Status als König oder Gegenkönig bis heute umstritten. Mit der Regelung der Königswahl durch die Goldene Bulle Karls IV. (1356) wurde im Heiligen Römischen Reich die Wahl eines Gegenkönigs nahezu ausgeschlossen. (de)
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  • Als Gegenkönig bezeichnet man einen König, der – aufgrund zerrütteter, instabiler oder unklarer Machtverhältnisse oder nicht geregelter oder umstrittener Thronfolge – gegen einen noch amtierenden König aufgestellt wurde, um diesen zu stürzen. Gegenkönige traten in Wahlmonarchien wie dem Heiligen Römischen Reich häufiger auf als in Erbmonarchien wie England oder Frankreich. Mit der Regelung der Königswahl durch die Goldene Bulle Karls IV. (1356) wurde im Heiligen Römischen Reich die Wahl eines Gegenkönigs nahezu ausgeschlossen. (de)
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