Die Geburtsurkunde ist eine amtliche Bescheinigung über die Geburt einer Person – mit Name, Geschlecht, Datum und Ort. Außerdem werden die im Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde rechtlich geltenden Eltern (nicht zwingend die leiblichen Eltern beispielsweise bei Adoption, siehe Abstammungsurkunde) eingetragen. Sie wird in den meisten Staaten vom Standesamt des Geburtsortes ausgestellt und an jenes des Wohnbezirkes der Eltern mitgeteilt.

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  • Die Geburtsurkunde ist eine amtliche Bescheinigung über die Geburt einer Person – mit Name, Geschlecht, Datum und Ort. Außerdem werden die im Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde rechtlich geltenden Eltern (nicht zwingend die leiblichen Eltern beispielsweise bei Adoption, siehe Abstammungsurkunde) eingetragen. Sie wird in den meisten Staaten vom Standesamt des Geburtsortes ausgestellt und an jenes des Wohnbezirkes der Eltern mitgeteilt. Früher war diese Beurkundung und auch die Führung des Personenstands in der Verantwortung der Kirche. Sie ging in Deutschland und der Schweiz im Jahr 1876 auf staatliche Behörden über, in Österreich 1939 (siehe auch Zivilehe). (de)
  • Die Geburtsurkunde ist eine amtliche Bescheinigung über die Geburt einer Person – mit Name, Geschlecht, Datum und Ort. Außerdem werden die im Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde rechtlich geltenden Eltern (nicht zwingend die leiblichen Eltern beispielsweise bei Adoption, siehe Abstammungsurkunde) eingetragen. Sie wird in den meisten Staaten vom Standesamt des Geburtsortes ausgestellt und an jenes des Wohnbezirkes der Eltern mitgeteilt. Früher war diese Beurkundung und auch die Führung des Personenstands in der Verantwortung der Kirche. Sie ging in Deutschland und der Schweiz im Jahr 1876 auf staatliche Behörden über, in Österreich 1939 (siehe auch Zivilehe). (de)
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  • Geburtsurkunde (de)
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