Das Streben nach einheitlicher Angabe physikalischer Größen hat zum Internationalen Einheitensystem (SI) geführt. Dieses ist in der ganzen Welt verbreitet, in den meisten Industrieländern ist sein Gebrauch für den amtlichen und geschäftlichen Verkehr gesetzlich vorgeschrieben. Daneben sind aber noch weitere Einheiten gebräuchlich, die im Folgenden erläutert werden sollen.

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  • Das Streben nach einheitlicher Angabe physikalischer Größen hat zum Internationalen Einheitensystem (SI) geführt. Dieses ist in der ganzen Welt verbreitet, in den meisten Industrieländern ist sein Gebrauch für den amtlichen und geschäftlichen Verkehr gesetzlich vorgeschrieben. Daneben sind aber noch weitere Einheiten gebräuchlich, die im Folgenden erläutert werden sollen. Für die Europäische Union schreibt die Richtlinie 80/181/EWG des Europäischen Rates vom 20. Dezember 1979 die Verwendung des Internationalen Einheitensystems verbindlich vor. In nationales Recht umgesetzt wurde das in den 1970er Jahren in Deutschland durch das Einheiten- und Zeitgesetz, in Österreich durch das Maß- und Eichgesetz, in der Schweiz existieren im Bundesgesetz über das Messwesen entsprechende Regelungen. Mit Ausnahmen einiger Einheiten, beispielsweise solchen, die das Internationale Büro für Maß und Gewicht (BIPM) zur Verwendung mit dem SI akzeptiert, müssen in der EU im geschäftlichen und amtlichen Verkehr alle Größen in den gesetzlich festgelegten Einheiten gemäß der SI-Normen angegeben werden. Nicht-SI-Einheiten sind dann zulässig, wenn die Angabe der Größen in gesetzlichen Einheiten nicht vorgeschrieben ist (z. B. im Bereich der Forschung), oder wenn diese Angaben zusätzlich zu diesen erfolgen. (de)
  • Das Streben nach einheitlicher Angabe physikalischer Größen hat zum Internationalen Einheitensystem (SI) geführt. Dieses ist in der ganzen Welt verbreitet, in den meisten Industrieländern ist sein Gebrauch für den amtlichen und geschäftlichen Verkehr gesetzlich vorgeschrieben. Daneben sind aber noch weitere Einheiten gebräuchlich, die im Folgenden erläutert werden sollen. Für die Europäische Union schreibt die Richtlinie 80/181/EWG des Europäischen Rates vom 20. Dezember 1979 die Verwendung des Internationalen Einheitensystems verbindlich vor. In nationales Recht umgesetzt wurde das in den 1970er Jahren in Deutschland durch das Einheiten- und Zeitgesetz, in Österreich durch das Maß- und Eichgesetz, in der Schweiz existieren im Bundesgesetz über das Messwesen entsprechende Regelungen. Mit Ausnahmen einiger Einheiten, beispielsweise solchen, die das Internationale Büro für Maß und Gewicht (BIPM) zur Verwendung mit dem SI akzeptiert, müssen in der EU im geschäftlichen und amtlichen Verkehr alle Größen in den gesetzlich festgelegten Einheiten gemäß der SI-Normen angegeben werden. Nicht-SI-Einheiten sind dann zulässig, wenn die Angabe der Größen in gesetzlichen Einheiten nicht vorgeschrieben ist (z. B. im Bereich der Forschung), oder wenn diese Angaben zusätzlich zu diesen erfolgen. (de)
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  • Das Streben nach einheitlicher Angabe physikalischer Größen hat zum Internationalen Einheitensystem (SI) geführt. Dieses ist in der ganzen Welt verbreitet, in den meisten Industrieländern ist sein Gebrauch für den amtlichen und geschäftlichen Verkehr gesetzlich vorgeschrieben. Daneben sind aber noch weitere Einheiten gebräuchlich, die im Folgenden erläutert werden sollen. (de)
  • Das Streben nach einheitlicher Angabe physikalischer Größen hat zum Internationalen Einheitensystem (SI) geführt. Dieses ist in der ganzen Welt verbreitet, in den meisten Industrieländern ist sein Gebrauch für den amtlichen und geschäftlichen Verkehr gesetzlich vorgeschrieben. Daneben sind aber noch weitere Einheiten gebräuchlich, die im Folgenden erläutert werden sollen. (de)
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  • Gebräuchliche Nicht-SI-Einheiten (de)
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