In dieser Galerie der königlich-sächsischen Meilensteine sollen die exakten Aufstellungsorte und sonstigen Charakteristika der ab 1859 bis 1866 im Königreich Sachsen aufgestellten Meilensteine näher erläutert sowie vorhandene Fotos dazu gesammelt werden. Eigentümer der Meilensteine sind in Sachsen i.d.R. die jeweiligen Straßenbaulastträger der Straßen und Wege, an denen diese Steine stehen.

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  • In dieser Galerie der königlich-sächsischen Meilensteine sollen die exakten Aufstellungsorte und sonstigen Charakteristika der ab 1859 bis 1866 im Königreich Sachsen aufgestellten Meilensteine näher erläutert sowie vorhandene Fotos dazu gesammelt werden. Eigentümer der Meilensteine sind in Sachsen i.d.R. die jeweiligen Straßenbaulastträger der Straßen und Wege, an denen diese Steine stehen. Nach der 1840 im Königreich Sachsen erfolgten Umstellung auf eine neue Länge der Meile, nämlich von 7,5 km, begann erst 1858 auf Anordnung des sächsischen Finanzministeriums die Neuvermessung der Straßen und das Aufstellen neuer Entfernungssteine, die königlich-sächsische Meilensteine genannt werden. Stationssteine markieren den Ausgangspunkt einer Vermessung. Manche waren in besonderen Fällen dreikantig. Meilensteine und Halbmeilensteine wurden im Verlauf der Straße im dadurch gekennzeichneten Abstand aufgestellt. Beim Abzweig einer Nebenstraße, auf der eine Postroute verlief, von einer Hauptstraße wurde ein Abzweigstein aufgestellt. Grenzübergangssteine markierten die Grenzen Sachsens. Von 1875 an galt im Deutschen Reich das metrische System. Damit waren die Meilensteine Geschichte. Diese Umstellung auf das metrische System führte oftmals zur Umgestaltung der Meilensteine mit entsprechenden Änderungen der Angaben auf den Meilensteinen. Im Vergleich zu den kursächsischen Postmeilensäulen sind die Steine aus der Mitte des 19. Jahrhunderts eher schmucklos. Auch deswegen wurden sie nicht überall als Denkmale angesehen, erhalten und gepflegt. (de)
  • In dieser Galerie der königlich-sächsischen Meilensteine sollen die exakten Aufstellungsorte und sonstigen Charakteristika der ab 1859 bis 1866 im Königreich Sachsen aufgestellten Meilensteine näher erläutert sowie vorhandene Fotos dazu gesammelt werden. Eigentümer der Meilensteine sind in Sachsen i.d.R. die jeweiligen Straßenbaulastträger der Straßen und Wege, an denen diese Steine stehen. Nach der 1840 im Königreich Sachsen erfolgten Umstellung auf eine neue Länge der Meile, nämlich von 7,5 km, begann erst 1858 auf Anordnung des sächsischen Finanzministeriums die Neuvermessung der Straßen und das Aufstellen neuer Entfernungssteine, die königlich-sächsische Meilensteine genannt werden. Stationssteine markieren den Ausgangspunkt einer Vermessung. Manche waren in besonderen Fällen dreikantig. Meilensteine und Halbmeilensteine wurden im Verlauf der Straße im dadurch gekennzeichneten Abstand aufgestellt. Beim Abzweig einer Nebenstraße, auf der eine Postroute verlief, von einer Hauptstraße wurde ein Abzweigstein aufgestellt. Grenzübergangssteine markierten die Grenzen Sachsens. Von 1875 an galt im Deutschen Reich das metrische System. Damit waren die Meilensteine Geschichte. Diese Umstellung auf das metrische System führte oftmals zur Umgestaltung der Meilensteine mit entsprechenden Änderungen der Angaben auf den Meilensteinen. Im Vergleich zu den kursächsischen Postmeilensäulen sind die Steine aus der Mitte des 19. Jahrhunderts eher schmucklos. Auch deswegen wurden sie nicht überall als Denkmale angesehen, erhalten und gepflegt. (de)
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  • In dieser Galerie der königlich-sächsischen Meilensteine sollen die exakten Aufstellungsorte und sonstigen Charakteristika der ab 1859 bis 1866 im Königreich Sachsen aufgestellten Meilensteine näher erläutert sowie vorhandene Fotos dazu gesammelt werden. Eigentümer der Meilensteine sind in Sachsen i.d.R. die jeweiligen Straßenbaulastträger der Straßen und Wege, an denen diese Steine stehen. (de)
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  • Galerie der königlich-sächsischen Meilensteine (de)
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