Eine GPL Linking Exception (deutsch etwa Ausnahmegenehmigung fürs Linken) verändert die Bestimmungen der GNU General Public License (GPL), sodass eine neue, modifizierte Version der Lizenz entsteht. So wird ähnlich der GNU Lesser General Public License das Linken einer Programmbibliothek, die unter solchen Bedingungen lizenziert ist, mit einem Programm ermöglicht, das unter einer abweichenden Lizenz stehen kann. Das resultierende Programm darf unter einer Lizenz freier Wahl verbreitet werden und man ist nicht an die Bestimmungen der GPL gebunden. Lediglich die Programmbibliothek selbst steht weiterhin unter der GPL. Veränderte Versionen der Bibliothek müssen folglich unter der GPL verbreitet werden.

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  • Eine GPL Linking Exception (deutsch etwa Ausnahmegenehmigung fürs Linken) verändert die Bestimmungen der GNU General Public License (GPL), sodass eine neue, modifizierte Version der Lizenz entsteht. So wird ähnlich der GNU Lesser General Public License das Linken einer Programmbibliothek, die unter solchen Bedingungen lizenziert ist, mit einem Programm ermöglicht, das unter einer abweichenden Lizenz stehen kann. Das resultierende Programm darf unter einer Lizenz freier Wahl verbreitet werden und man ist nicht an die Bestimmungen der GPL gebunden. Lediglich die Programmbibliothek selbst steht weiterhin unter der GPL. Veränderte Versionen der Bibliothek müssen folglich unter der GPL verbreitet werden. Die Free Software Foundation schreibt keinen einheitlichen Text für die Linking Exception vor. Der ursprüngliche Urheber muss also selbst den entsprechenden Erlaubnisvermerk verfassen und sollte ihn vor der Veröffentlichung dem Lizenzvermerk anhängen. Man soll jedoch beachten, dass man die Erlaubnis aller Miturheber (aller beteiligten Programmierer etc.) benötigt, um diesen Vermerk nachträglich der Lizenz hinzuzufügen. Meist wird die Möglichkeit gegeben, die Linking Exception bei veränderten Versionen der Bibliothek zu entfernen. Damit gelten die restriktiveren Bedingungen der GPL für das resultierende Programm, nachdem dieses mit der Bibliothek gelinkt wurde. Ist die Linking Exception entfernt, darf sie nicht ohne die Erlaubnis aller Beteiligten wieder nachträglich hinzugefügt werden. (de)
  • Eine GPL Linking Exception (deutsch etwa Ausnahmegenehmigung fürs Linken) verändert die Bestimmungen der GNU General Public License (GPL), sodass eine neue, modifizierte Version der Lizenz entsteht. So wird ähnlich der GNU Lesser General Public License das Linken einer Programmbibliothek, die unter solchen Bedingungen lizenziert ist, mit einem Programm ermöglicht, das unter einer abweichenden Lizenz stehen kann. Das resultierende Programm darf unter einer Lizenz freier Wahl verbreitet werden und man ist nicht an die Bestimmungen der GPL gebunden. Lediglich die Programmbibliothek selbst steht weiterhin unter der GPL. Veränderte Versionen der Bibliothek müssen folglich unter der GPL verbreitet werden. Die Free Software Foundation schreibt keinen einheitlichen Text für die Linking Exception vor. Der ursprüngliche Urheber muss also selbst den entsprechenden Erlaubnisvermerk verfassen und sollte ihn vor der Veröffentlichung dem Lizenzvermerk anhängen. Man soll jedoch beachten, dass man die Erlaubnis aller Miturheber (aller beteiligten Programmierer etc.) benötigt, um diesen Vermerk nachträglich der Lizenz hinzuzufügen. Meist wird die Möglichkeit gegeben, die Linking Exception bei veränderten Versionen der Bibliothek zu entfernen. Damit gelten die restriktiveren Bedingungen der GPL für das resultierende Programm, nachdem dieses mit der Bibliothek gelinkt wurde. Ist die Linking Exception entfernt, darf sie nicht ohne die Erlaubnis aller Beteiligten wieder nachträglich hinzugefügt werden. (de)
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  • Eine GPL Linking Exception (deutsch etwa Ausnahmegenehmigung fürs Linken) verändert die Bestimmungen der GNU General Public License (GPL), sodass eine neue, modifizierte Version der Lizenz entsteht. So wird ähnlich der GNU Lesser General Public License das Linken einer Programmbibliothek, die unter solchen Bedingungen lizenziert ist, mit einem Programm ermöglicht, das unter einer abweichenden Lizenz stehen kann. Das resultierende Programm darf unter einer Lizenz freier Wahl verbreitet werden und man ist nicht an die Bestimmungen der GPL gebunden. Lediglich die Programmbibliothek selbst steht weiterhin unter der GPL. Veränderte Versionen der Bibliothek müssen folglich unter der GPL verbreitet werden. (de)
  • Eine GPL Linking Exception (deutsch etwa Ausnahmegenehmigung fürs Linken) verändert die Bestimmungen der GNU General Public License (GPL), sodass eine neue, modifizierte Version der Lizenz entsteht. So wird ähnlich der GNU Lesser General Public License das Linken einer Programmbibliothek, die unter solchen Bedingungen lizenziert ist, mit einem Programm ermöglicht, das unter einer abweichenden Lizenz stehen kann. Das resultierende Programm darf unter einer Lizenz freier Wahl verbreitet werden und man ist nicht an die Bestimmungen der GPL gebunden. Lediglich die Programmbibliothek selbst steht weiterhin unter der GPL. Veränderte Versionen der Bibliothek müssen folglich unter der GPL verbreitet werden. (de)
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  • GPL linking exception (de)
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