Die GO-Box ist ein elektronisches Gerät, das zur Entrichtung der fahrleistungsabhängigen Lkw-Maut in Österreich seit 1. Januar 2004 benötigt wird. Ohne GO-Box kann die vorgeschriebene Maut nicht entrichtet werden. Bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Lkw-Maut wird eine Ersatzmaut in Höhe von 240,00 Euro fällig, zur Feststellung von Mautprellern gibt es sowohl Kontrollen durch die Exekutive und durch Mautaufsichtsorgane der ASFINAG-Maut-Service-GesmbH als auch ein automatisches kamerabasiertes Kontrollsystem. Wird die Zahlung der Ersatzmaut verweigert, wird ein Strafverfahren bei der zuständigen Behörde eingeleitet. Die Verwaltungsstrafe bewegt sich in diesem Falle zwischen 300 und 3.000 Euro. Seit 2006 liegt es aber im Ermessen des kontrollierenden Beamten, beziehungsweise des bearbei

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  • Die GO-Box ist ein elektronisches Gerät, das zur Entrichtung der fahrleistungsabhängigen Lkw-Maut in Österreich seit 1. Januar 2004 benötigt wird. Ohne GO-Box kann die vorgeschriebene Maut nicht entrichtet werden. Bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Lkw-Maut wird eine Ersatzmaut in Höhe von 240,00 Euro fällig, zur Feststellung von Mautprellern gibt es sowohl Kontrollen durch die Exekutive und durch Mautaufsichtsorgane der ASFINAG-Maut-Service-GesmbH als auch ein automatisches kamerabasiertes Kontrollsystem. Wird die Zahlung der Ersatzmaut verweigert, wird ein Strafverfahren bei der zuständigen Behörde eingeleitet. Die Verwaltungsstrafe bewegt sich in diesem Falle zwischen 300 und 3.000 Euro. Seit 2006 liegt es aber im Ermessen des kontrollierenden Beamten, beziehungsweise des bearbeitenden Beamten im Falle der Erkennung eines Mautprellers durch das Kamerasystem, ob die Zahlung einer Ersatzmaut angeboten wird oder gleich ein Strafverfahren eingeleitet wird. Entwickelt wurde diese Technik von der Kapsch AG. (de)
  • Die GO-Box ist ein elektronisches Gerät, das zur Entrichtung der fahrleistungsabhängigen Lkw-Maut in Österreich seit 1. Januar 2004 benötigt wird. Ohne GO-Box kann die vorgeschriebene Maut nicht entrichtet werden. Bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Lkw-Maut wird eine Ersatzmaut in Höhe von 240,00 Euro fällig, zur Feststellung von Mautprellern gibt es sowohl Kontrollen durch die Exekutive und durch Mautaufsichtsorgane der ASFINAG-Maut-Service-GesmbH als auch ein automatisches kamerabasiertes Kontrollsystem. Wird die Zahlung der Ersatzmaut verweigert, wird ein Strafverfahren bei der zuständigen Behörde eingeleitet. Die Verwaltungsstrafe bewegt sich in diesem Falle zwischen 300 und 3.000 Euro. Seit 2006 liegt es aber im Ermessen des kontrollierenden Beamten, beziehungsweise des bearbeitenden Beamten im Falle der Erkennung eines Mautprellers durch das Kamerasystem, ob die Zahlung einer Ersatzmaut angeboten wird oder gleich ein Strafverfahren eingeleitet wird. Entwickelt wurde diese Technik von der Kapsch AG. (de)
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  • Die GO-Box ist ein elektronisches Gerät, das zur Entrichtung der fahrleistungsabhängigen Lkw-Maut in Österreich seit 1. Januar 2004 benötigt wird. Ohne GO-Box kann die vorgeschriebene Maut nicht entrichtet werden. Bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Lkw-Maut wird eine Ersatzmaut in Höhe von 240,00 Euro fällig, zur Feststellung von Mautprellern gibt es sowohl Kontrollen durch die Exekutive und durch Mautaufsichtsorgane der ASFINAG-Maut-Service-GesmbH als auch ein automatisches kamerabasiertes Kontrollsystem. Wird die Zahlung der Ersatzmaut verweigert, wird ein Strafverfahren bei der zuständigen Behörde eingeleitet. Die Verwaltungsstrafe bewegt sich in diesem Falle zwischen 300 und 3.000 Euro. Seit 2006 liegt es aber im Ermessen des kontrollierenden Beamten, beziehungsweise des bearbei (de)
  • Die GO-Box ist ein elektronisches Gerät, das zur Entrichtung der fahrleistungsabhängigen Lkw-Maut in Österreich seit 1. Januar 2004 benötigt wird. Ohne GO-Box kann die vorgeschriebene Maut nicht entrichtet werden. Bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Lkw-Maut wird eine Ersatzmaut in Höhe von 240,00 Euro fällig, zur Feststellung von Mautprellern gibt es sowohl Kontrollen durch die Exekutive und durch Mautaufsichtsorgane der ASFINAG-Maut-Service-GesmbH als auch ein automatisches kamerabasiertes Kontrollsystem. Wird die Zahlung der Ersatzmaut verweigert, wird ein Strafverfahren bei der zuständigen Behörde eingeleitet. Die Verwaltungsstrafe bewegt sich in diesem Falle zwischen 300 und 3.000 Euro. Seit 2006 liegt es aber im Ermessen des kontrollierenden Beamten, beziehungsweise des bearbei (de)
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  • GO-Box (de)
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