Der Fürstprimas führte den Vorsitz der Fürsten des Rheinbundes. Das Amt entstand auf Veranlassung Napoleons im Jahre 1806 und ging 1813 mit dem Rheinbund unter. Da der Reichstag seinen Sitz in Regensburg hatte, beschloss man 1803 auch den Sitz des Reichserzkanzlers in Regensburg anzusiedeln. Dieses Amt war an den Erzbischof von Mainz gebunden, so dass zugleich die Kurfürstenwürde an das Fürstbistum Regensburg gelangte, welches dem Reichserzkanzler übergeben worden war. Da die Stadt Mainz an Frankreich gefallen war, wurde auch der Metropolitansitz von Mainz nach Regensburg verlegt. Napoleon verlieh dem Erzbischof von Regensburg 1806 den Titel eines Fürstprimas und verband damit den Vorsitz im Deutschen Fürstenkollegium, womit der Fürstprimas vom Titel her das Bundesoberhaupt war. Als 1807 F

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  • Der Fürstprimas führte den Vorsitz der Fürsten des Rheinbundes. Das Amt entstand auf Veranlassung Napoleons im Jahre 1806 und ging 1813 mit dem Rheinbund unter. Da der Reichstag seinen Sitz in Regensburg hatte, beschloss man 1803 auch den Sitz des Reichserzkanzlers in Regensburg anzusiedeln. Dieses Amt war an den Erzbischof von Mainz gebunden, so dass zugleich die Kurfürstenwürde an das Fürstbistum Regensburg gelangte, welches dem Reichserzkanzler übergeben worden war. Da die Stadt Mainz an Frankreich gefallen war, wurde auch der Metropolitansitz von Mainz nach Regensburg verlegt. Napoleon verlieh dem Erzbischof von Regensburg 1806 den Titel eines Fürstprimas und verband damit den Vorsitz im Deutschen Fürstenkollegium, womit der Fürstprimas vom Titel her das Bundesoberhaupt war. Als 1807 Frankfurt der Sitz des Rheinbundes wurde, verlegte auch der Fürstprimas seinen Sitz nach Frankfurt. Als Primas sollte er Erzbischof der Deutschen Kirche rechts des Rheins sein, ausgenommen die Hoheitsgebiete Preußens und Österreichs. Da es keine weiteren Erzbistümer gab, sollte er auch der einzige Metropolit und Erzbischof des Rheinbundes sein. Sein Herrschaftsgebiet bestand aus dem Fürstentum Aschaffenburg (bisher Kurmainz), der Reichsstadt Wetzlar und dem Fürstentum Regensburg, bestehend aus dem Fürstbistum Regensburg, der Reichsstadt Regensburg und den Gebieten der drei in Regensburg befindlichen Reichsstifte. Da der Bischof von Regensburg Joseph Konrad von Schroffenberg-Mös zum Zeitpunkt der Errichtung des Fürstprimates noch lebte, beschränkte sich der Fürstprimas zunächst auf die weltliche Verwaltung des Fürstbistums Regensburg. Die kirchliche Amtsführung im Gebiet des Bistums Regensburg beanspruchte er erst mit dessen Tod, wobei er allerdings auf den erbitterten Widerstand des Königreichs Bayern stieß. Bayern konnte bei Papst Pius VII. geschickt durchsetzen, dass er auf dem Gebiet dieses Königreiches keine Befugnisse besaß. So blieb es lediglich bei der Administration innerhalb der Stadt Regensburg. 1810 gab Napoleon das Fürstentum Regensburg an Bayern und schuf für Karl Theodor von Dalberg aus den Fürstentümern Hanau und Fulda das Großherzogtum Frankfurt, welches jedoch nichts mit der geistlichen Würde zu tun hatte. Dalberg war der einzige Titelinhaber (25. Juli 1806–19. Oktober 1813). Auch der Erzbischof von Gran (heute Esztergom-Budapest) führte den Titel eines Fürstprimas. (de)
  • Der Fürstprimas führte den Vorsitz der Fürsten des Rheinbundes. Das Amt entstand auf Veranlassung Napoleons im Jahre 1806 und ging 1813 mit dem Rheinbund unter. Da der Reichstag seinen Sitz in Regensburg hatte, beschloss man 1803 auch den Sitz des Reichserzkanzlers in Regensburg anzusiedeln. Dieses Amt war an den Erzbischof von Mainz gebunden, so dass zugleich die Kurfürstenwürde an das Fürstbistum Regensburg gelangte, welches dem Reichserzkanzler übergeben worden war. Da die Stadt Mainz an Frankreich gefallen war, wurde auch der Metropolitansitz von Mainz nach Regensburg verlegt. Napoleon verlieh dem Erzbischof von Regensburg 1806 den Titel eines Fürstprimas und verband damit den Vorsitz im Deutschen Fürstenkollegium, womit der Fürstprimas vom Titel her das Bundesoberhaupt war. Als 1807 Frankfurt der Sitz des Rheinbundes wurde, verlegte auch der Fürstprimas seinen Sitz nach Frankfurt. Als Primas sollte er Erzbischof der Deutschen Kirche rechts des Rheins sein, ausgenommen die Hoheitsgebiete Preußens und Österreichs. Da es keine weiteren Erzbistümer gab, sollte er auch der einzige Metropolit und Erzbischof des Rheinbundes sein. Sein Herrschaftsgebiet bestand aus dem Fürstentum Aschaffenburg (bisher Kurmainz), der Reichsstadt Wetzlar und dem Fürstentum Regensburg, bestehend aus dem Fürstbistum Regensburg, der Reichsstadt Regensburg und den Gebieten der drei in Regensburg befindlichen Reichsstifte. Da der Bischof von Regensburg Joseph Konrad von Schroffenberg-Mös zum Zeitpunkt der Errichtung des Fürstprimates noch lebte, beschränkte sich der Fürstprimas zunächst auf die weltliche Verwaltung des Fürstbistums Regensburg. Die kirchliche Amtsführung im Gebiet des Bistums Regensburg beanspruchte er erst mit dessen Tod, wobei er allerdings auf den erbitterten Widerstand des Königreichs Bayern stieß. Bayern konnte bei Papst Pius VII. geschickt durchsetzen, dass er auf dem Gebiet dieses Königreiches keine Befugnisse besaß. So blieb es lediglich bei der Administration innerhalb der Stadt Regensburg. 1810 gab Napoleon das Fürstentum Regensburg an Bayern und schuf für Karl Theodor von Dalberg aus den Fürstentümern Hanau und Fulda das Großherzogtum Frankfurt, welches jedoch nichts mit der geistlichen Würde zu tun hatte. Dalberg war der einzige Titelinhaber (25. Juli 1806–19. Oktober 1813). Auch der Erzbischof von Gran (heute Esztergom-Budapest) führte den Titel eines Fürstprimas. (de)
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  • Der Fürstprimas führte den Vorsitz der Fürsten des Rheinbundes. Das Amt entstand auf Veranlassung Napoleons im Jahre 1806 und ging 1813 mit dem Rheinbund unter. Da der Reichstag seinen Sitz in Regensburg hatte, beschloss man 1803 auch den Sitz des Reichserzkanzlers in Regensburg anzusiedeln. Dieses Amt war an den Erzbischof von Mainz gebunden, so dass zugleich die Kurfürstenwürde an das Fürstbistum Regensburg gelangte, welches dem Reichserzkanzler übergeben worden war. Da die Stadt Mainz an Frankreich gefallen war, wurde auch der Metropolitansitz von Mainz nach Regensburg verlegt. Napoleon verlieh dem Erzbischof von Regensburg 1806 den Titel eines Fürstprimas und verband damit den Vorsitz im Deutschen Fürstenkollegium, womit der Fürstprimas vom Titel her das Bundesoberhaupt war. Als 1807 F (de)
  • Der Fürstprimas führte den Vorsitz der Fürsten des Rheinbundes. Das Amt entstand auf Veranlassung Napoleons im Jahre 1806 und ging 1813 mit dem Rheinbund unter. Da der Reichstag seinen Sitz in Regensburg hatte, beschloss man 1803 auch den Sitz des Reichserzkanzlers in Regensburg anzusiedeln. Dieses Amt war an den Erzbischof von Mainz gebunden, so dass zugleich die Kurfürstenwürde an das Fürstbistum Regensburg gelangte, welches dem Reichserzkanzler übergeben worden war. Da die Stadt Mainz an Frankreich gefallen war, wurde auch der Metropolitansitz von Mainz nach Regensburg verlegt. Napoleon verlieh dem Erzbischof von Regensburg 1806 den Titel eines Fürstprimas und verband damit den Vorsitz im Deutschen Fürstenkollegium, womit der Fürstprimas vom Titel her das Bundesoberhaupt war. Als 1807 F (de)
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  • Fürstprimas (de)
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