In der Zeit des Nationalsozialismus war der Führergeburtstag (auch Geburtstag des Führers oder Führers Geburtstag) ein „besonders begangener Tag“, an dem jährlich am 20. April, dem Geburtstag des „Führers und Reichskanzlers“ Adolf Hitler, Beflaggung angeordnet war. Lediglich der 20. April 1939, Hitlers 50. Geburtstag, war ein staatlich verordneter Feiertag, zu dem auch Vertreter ausländischer Regierungen und Streitkräfte in die Reichshauptstadt eingeladen wurden.

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  • In der Zeit des Nationalsozialismus war der Führergeburtstag (auch Geburtstag des Führers oder Führers Geburtstag) ein „besonders begangener Tag“, an dem jährlich am 20. April, dem Geburtstag des „Führers und Reichskanzlers“ Adolf Hitler, Beflaggung angeordnet war. Lediglich der 20. April 1939, Hitlers 50. Geburtstag, war ein staatlich verordneter Feiertag, zu dem auch Vertreter ausländischer Regierungen und Streitkräfte in die Reichshauptstadt eingeladen wurden. (de)
  • In der Zeit des Nationalsozialismus war der Führergeburtstag (auch Geburtstag des Führers oder Führers Geburtstag) ein „besonders begangener Tag“, an dem jährlich am 20. April, dem Geburtstag des „Führers und Reichskanzlers“ Adolf Hitler, Beflaggung angeordnet war. Lediglich der 20. April 1939, Hitlers 50. Geburtstag, war ein staatlich verordneter Feiertag, zu dem auch Vertreter ausländischer Regierungen und Streitkräfte in die Reichshauptstadt eingeladen wurden. (de)
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  • In der Zeit des Nationalsozialismus war der Führergeburtstag (auch Geburtstag des Führers oder Führers Geburtstag) ein „besonders begangener Tag“, an dem jährlich am 20. April, dem Geburtstag des „Führers und Reichskanzlers“ Adolf Hitler, Beflaggung angeordnet war. Lediglich der 20. April 1939, Hitlers 50. Geburtstag, war ein staatlich verordneter Feiertag, zu dem auch Vertreter ausländischer Regierungen und Streitkräfte in die Reichshauptstadt eingeladen wurden. (de)
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  • Führergeburtstag (de)
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