Als Förderungsanspruch wird das prinzipielle Recht auf öffentliche Förderung von gemeinnützigen oder sozialen Aktivitäten bezeichnet, soweit der Staat oder eine Gebietskörperschaft solche Unterstützungen in seinem Finanz- und Rechtssystem vorsieht.

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  • Als Förderungsanspruch wird das prinzipielle Recht auf öffentliche Förderung von gemeinnützigen oder sozialen Aktivitäten bezeichnet, soweit der Staat oder eine Gebietskörperschaft solche Unterstützungen in seinem Finanz- und Rechtssystem vorsieht. (de)
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  • Förderungsanspruch (de)
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