Der Fruchtmesser war die vereidigte Amtsperson einer Obrigkeit, welcher in vorgegebenem Umfange Scheine kostenpflichtig ausstellte, in denen die Art und Menge von Feldfrüchten eingetragen wurde. Augsburg beispielsweise hatte schon 1276 zwölf Fruchtmesser zur Kontrolle der Getreidevorräte. Diese Scheine ermächtigten den Käufer des Scheins, in eingeschränktem Umfang außerhalb des Marktes bzw. außerhalb der Markttage Früchte einzukaufen. Der Handel mit Früchten war früher auf die Markttage beschränkt.

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  • Der Fruchtmesser war die vereidigte Amtsperson einer Obrigkeit, welcher in vorgegebenem Umfange Scheine kostenpflichtig ausstellte, in denen die Art und Menge von Feldfrüchten eingetragen wurde. Augsburg beispielsweise hatte schon 1276 zwölf Fruchtmesser zur Kontrolle der Getreidevorräte. Diese Scheine ermächtigten den Käufer des Scheins, in eingeschränktem Umfang außerhalb des Marktes bzw. außerhalb der Markttage Früchte einzukaufen. Der Handel mit Früchten war früher auf die Markttage beschränkt. (de)
  • Der Fruchtmesser war die vereidigte Amtsperson einer Obrigkeit, welcher in vorgegebenem Umfange Scheine kostenpflichtig ausstellte, in denen die Art und Menge von Feldfrüchten eingetragen wurde. Augsburg beispielsweise hatte schon 1276 zwölf Fruchtmesser zur Kontrolle der Getreidevorräte. Diese Scheine ermächtigten den Käufer des Scheins, in eingeschränktem Umfang außerhalb des Marktes bzw. außerhalb der Markttage Früchte einzukaufen. Der Handel mit Früchten war früher auf die Markttage beschränkt. (de)
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  • Der Fruchtmesser war die vereidigte Amtsperson einer Obrigkeit, welcher in vorgegebenem Umfange Scheine kostenpflichtig ausstellte, in denen die Art und Menge von Feldfrüchten eingetragen wurde. Augsburg beispielsweise hatte schon 1276 zwölf Fruchtmesser zur Kontrolle der Getreidevorräte. Diese Scheine ermächtigten den Käufer des Scheins, in eingeschränktem Umfang außerhalb des Marktes bzw. außerhalb der Markttage Früchte einzukaufen. Der Handel mit Früchten war früher auf die Markttage beschränkt. (de)
  • Der Fruchtmesser war die vereidigte Amtsperson einer Obrigkeit, welcher in vorgegebenem Umfange Scheine kostenpflichtig ausstellte, in denen die Art und Menge von Feldfrüchten eingetragen wurde. Augsburg beispielsweise hatte schon 1276 zwölf Fruchtmesser zur Kontrolle der Getreidevorräte. Diese Scheine ermächtigten den Käufer des Scheins, in eingeschränktem Umfang außerhalb des Marktes bzw. außerhalb der Markttage Früchte einzukaufen. Der Handel mit Früchten war früher auf die Markttage beschränkt. (de)
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  • Fruchtmesser (Beruf) (de)
  • Fruchtmesser (Beruf) (de)
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