Das Friesisch-Gesetz (Friesisch: Friisk Gesäts; Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid; deutsch: Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum – FriesischG ) ist ein vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) und vor allem vom Landtagsabgeordneten Lars Harms eingebrachtes und am 11. November 2004 vom Landtag Schleswig-Holstein verabschiedetes Gesetz, das unter anderem nach mehreren Neufassungen folgende Punkte regelt:

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  • Das Friesisch-Gesetz (Friesisch: Friisk Gesäts; Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid; deutsch: Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum – FriesischG ) ist ein vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) und vor allem vom Landtagsabgeordneten Lars Harms eingebrachtes und am 11. November 2004 vom Landtag Schleswig-Holstein verabschiedetes Gesetz, das unter anderem nach mehreren Neufassungen folgende Punkte regelt: * Friesisch ist im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland (Kreis Pinneberg) neben Deutsch die zweite im Amtsgebrauch und vor Gericht zugelassene Sprache * Das Bekenntnis zur friesischen Volksgruppe ist frei * Friesische Sprachkenntnisse werden bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst berücksichtigt * Beschilderung an Gebäuden kann zweisprachig sein * Die Farben und das Wappen der Friesen können im Kreis Nordfriesland neben den Landesfarben und dem Landeswappen verwendet werden. Die friesischen Farben sind Gold-Rot-Blau. (§5) * Siegel und Briefbögen können zweisprachig abgefasst werden * Ortstafeln können zweisprachig angefertigt werden * Die wegweisende Beschilderung an Straßen wird zweisprachig ausgeführt * Eine Liste der offiziellen friesischsprachigen Ortsnamen in Nordfriesland und auf Helgoland ist dem Gesetz beigefügt * Das Gesetz wird in deutscher und in friesischer Sprache verkündet (de)
  • Das Friesisch-Gesetz (Friesisch: Friisk Gesäts; Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid; deutsch: Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum – FriesischG ) ist ein vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) und vor allem vom Landtagsabgeordneten Lars Harms eingebrachtes und am 11. November 2004 vom Landtag Schleswig-Holstein verabschiedetes Gesetz, das unter anderem nach mehreren Neufassungen folgende Punkte regelt: * Friesisch ist im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland (Kreis Pinneberg) neben Deutsch die zweite im Amtsgebrauch und vor Gericht zugelassene Sprache * Das Bekenntnis zur friesischen Volksgruppe ist frei * Friesische Sprachkenntnisse werden bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst berücksichtigt * Beschilderung an Gebäuden kann zweisprachig sein * Die Farben und das Wappen der Friesen können im Kreis Nordfriesland neben den Landesfarben und dem Landeswappen verwendet werden. Die friesischen Farben sind Gold-Rot-Blau. (§5) * Siegel und Briefbögen können zweisprachig abgefasst werden * Ortstafeln können zweisprachig angefertigt werden * Die wegweisende Beschilderung an Straßen wird zweisprachig ausgeführt * Eine Liste der offiziellen friesischsprachigen Ortsnamen in Nordfriesland und auf Helgoland ist dem Gesetz beigefügt * Das Gesetz wird in deutscher und in friesischer Sprache verkündet (de)
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  • Das Friesisch-Gesetz (Friesisch: Friisk Gesäts; Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid; deutsch: Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum – FriesischG ) ist ein vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) und vor allem vom Landtagsabgeordneten Lars Harms eingebrachtes und am 11. November 2004 vom Landtag Schleswig-Holstein verabschiedetes Gesetz, das unter anderem nach mehreren Neufassungen folgende Punkte regelt: (de)
  • Das Friesisch-Gesetz (Friesisch: Friisk Gesäts; Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid; deutsch: Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum – FriesischG ) ist ein vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) und vor allem vom Landtagsabgeordneten Lars Harms eingebrachtes und am 11. November 2004 vom Landtag Schleswig-Holstein verabschiedetes Gesetz, das unter anderem nach mehreren Neufassungen folgende Punkte regelt: (de)
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