Property |
Value |
dbo:abstract
|
- Das Friesisch-Gesetz (Friesisch: Friisk Gesäts; Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid; deutsch: Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum – FriesischG ) ist ein vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) und vor allem vom Landtagsabgeordneten Lars Harms eingebrachtes und am 11. November 2004 vom Landtag Schleswig-Holstein verabschiedetes Gesetz, das unter anderem nach mehreren Neufassungen folgende Punkte regelt:
* Friesisch ist im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland (Kreis Pinneberg) neben Deutsch die zweite im Amtsgebrauch und vor Gericht zugelassene Sprache
* Das Bekenntnis zur friesischen Volksgruppe ist frei
* Friesische Sprachkenntnisse werden bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst berücksichtigt
* Beschilderung an Gebäuden kann zweisprachig sein
* Die Farben und das Wappen der Friesen können im Kreis Nordfriesland neben den Landesfarben und dem Landeswappen verwendet werden. Die friesischen Farben sind Gold-Rot-Blau. (§5)
* Siegel und Briefbögen können zweisprachig abgefasst werden
* Ortstafeln können zweisprachig angefertigt werden
* Die wegweisende Beschilderung an Straßen wird zweisprachig ausgeführt
* Eine Liste der offiziellen friesischsprachigen Ortsnamen in Nordfriesland und auf Helgoland ist dem Gesetz beigefügt
* Das Gesetz wird in deutscher und in friesischer Sprache verkündet (de)
- Das Friesisch-Gesetz (Friesisch: Friisk Gesäts; Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid; deutsch: Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum – FriesischG ) ist ein vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) und vor allem vom Landtagsabgeordneten Lars Harms eingebrachtes und am 11. November 2004 vom Landtag Schleswig-Holstein verabschiedetes Gesetz, das unter anderem nach mehreren Neufassungen folgende Punkte regelt:
* Friesisch ist im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland (Kreis Pinneberg) neben Deutsch die zweite im Amtsgebrauch und vor Gericht zugelassene Sprache
* Das Bekenntnis zur friesischen Volksgruppe ist frei
* Friesische Sprachkenntnisse werden bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst berücksichtigt
* Beschilderung an Gebäuden kann zweisprachig sein
* Die Farben und das Wappen der Friesen können im Kreis Nordfriesland neben den Landesfarben und dem Landeswappen verwendet werden. Die friesischen Farben sind Gold-Rot-Blau. (§5)
* Siegel und Briefbögen können zweisprachig abgefasst werden
* Ortstafeln können zweisprachig angefertigt werden
* Die wegweisende Beschilderung an Straßen wird zweisprachig ausgeführt
* Eine Liste der offiziellen friesischsprachigen Ortsnamen in Nordfriesland und auf Helgoland ist dem Gesetz beigefügt
* Das Gesetz wird in deutscher und in friesischer Sprache verkündet (de)
|
dbo:thumbnail
| |
dbo:wikiPageExternalLink
| |
dbo:wikiPageID
| |
dbo:wikiPageRevisionID
| |
prop-de:abkürzung
| |
prop-de:art
| |
prop-de:datumgesetz
| |
prop-de:fna
| |
prop-de:geltungsbereich
| |
prop-de:inkrafttreten
| |
prop-de:inkrafttretenletzteänderung
| |
prop-de:inkrafttretenneufassung
| |
prop-de:kurztitel
|
- Friesisch-Gesetz / Friisk-gesäts
|
prop-de:neubekanntmachung
| |
prop-de:neufassung
| |
prop-de:rechtsmaterie
| |
prop-de:titel
|
- Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum / Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid
|
dct:subject
| |
rdfs:comment
|
- Das Friesisch-Gesetz (Friesisch: Friisk Gesäts; Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid; deutsch: Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum – FriesischG ) ist ein vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) und vor allem vom Landtagsabgeordneten Lars Harms eingebrachtes und am 11. November 2004 vom Landtag Schleswig-Holstein verabschiedetes Gesetz, das unter anderem nach mehreren Neufassungen folgende Punkte regelt: (de)
- Das Friesisch-Gesetz (Friesisch: Friisk Gesäts; Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid; deutsch: Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum – FriesischG ) ist ein vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) und vor allem vom Landtagsabgeordneten Lars Harms eingebrachtes und am 11. November 2004 vom Landtag Schleswig-Holstein verabschiedetes Gesetz, das unter anderem nach mehreren Neufassungen folgende Punkte regelt: (de)
|
rdfs:label
|
- Friesisch-Gesetz (de)
- Friesisch-Gesetz (de)
|
owl:sameAs
| |
prov:wasDerivedFrom
| |
foaf:depiction
| |
foaf:isPrimaryTopicOf
| |
is dbo:wikiPageRedirects
of | |
is foaf:primaryTopic
of | |