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- Als Fremdenrecht bezeichnet man das Sonderrecht eines Landes für Nicht-Staatsbürger. Das Fremdenrecht benachteiligt diese dabei meist, aber nicht immer, gegenüber den Personen mit Staatsbürgerschaft. Darüber hinaus wird der Begriff des Fremdenrechts auch für den fremdenrechtlichen Mindeststandard des Völkergewohnheitsrechts verwendet. (de)
- Als Fremdenrecht bezeichnet man das Sonderrecht eines Landes für Nicht-Staatsbürger. Das Fremdenrecht benachteiligt diese dabei meist, aber nicht immer, gegenüber den Personen mit Staatsbürgerschaft. Darüber hinaus wird der Begriff des Fremdenrechts auch für den fremdenrechtlichen Mindeststandard des Völkergewohnheitsrechts verwendet. (de)
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- Als Fremdenrecht bezeichnet man das Sonderrecht eines Landes für Nicht-Staatsbürger. Das Fremdenrecht benachteiligt diese dabei meist, aber nicht immer, gegenüber den Personen mit Staatsbürgerschaft. Darüber hinaus wird der Begriff des Fremdenrechts auch für den fremdenrechtlichen Mindeststandard des Völkergewohnheitsrechts verwendet. (de)
- Als Fremdenrecht bezeichnet man das Sonderrecht eines Landes für Nicht-Staatsbürger. Das Fremdenrecht benachteiligt diese dabei meist, aber nicht immer, gegenüber den Personen mit Staatsbürgerschaft. Darüber hinaus wird der Begriff des Fremdenrechts auch für den fremdenrechtlichen Mindeststandard des Völkergewohnheitsrechts verwendet. (de)
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- Fremdenrecht (de)
- Fremdenrecht (de)
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