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- Das Freiwilligengesetz war ein Gesetz, das der Deutsche Bundestag am 15. und 16. Juli 1955 gegen die Stimmen der SPD verabschiedete. Es gestattete die Einstellung von 6000 Freiwilligen in die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland. Die Freiwilligen sollten das zukünftige militärische Ausbildungs- und Führungspersonal der in Gründung begriffenen Bundeswehr bilden. Das Gesetz gilt deshalb als Meilenstein in der Geschichte der Bundeswehr Am 23. Juli 1955 unterzeichnete Bundespräsident Theodor Heuss das Gesetz. Nach Inkrafttreten des Soldatengesetzes am 1. April 1956 verlor das Freiwilligengesetz an Bedeutung. (de)
- Das Freiwilligengesetz war ein Gesetz, das der Deutsche Bundestag am 15. und 16. Juli 1955 gegen die Stimmen der SPD verabschiedete. Es gestattete die Einstellung von 6000 Freiwilligen in die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland. Die Freiwilligen sollten das zukünftige militärische Ausbildungs- und Führungspersonal der in Gründung begriffenen Bundeswehr bilden. Das Gesetz gilt deshalb als Meilenstein in der Geschichte der Bundeswehr Am 23. Juli 1955 unterzeichnete Bundespräsident Theodor Heuss das Gesetz. Nach Inkrafttreten des Soldatengesetzes am 1. April 1956 verlor das Freiwilligengesetz an Bedeutung. (de)
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- Gesetz über die vorläufige Rechtsstellung der Freiwilligen
- in den Streitkräften
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- Das Freiwilligengesetz war ein Gesetz, das der Deutsche Bundestag am 15. und 16. Juli 1955 gegen die Stimmen der SPD verabschiedete. Es gestattete die Einstellung von 6000 Freiwilligen in die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland. Die Freiwilligen sollten das zukünftige militärische Ausbildungs- und Führungspersonal der in Gründung begriffenen Bundeswehr bilden. Das Gesetz gilt deshalb als Meilenstein in der Geschichte der Bundeswehr Am 23. Juli 1955 unterzeichnete Bundespräsident Theodor Heuss das Gesetz. (de)
- Das Freiwilligengesetz war ein Gesetz, das der Deutsche Bundestag am 15. und 16. Juli 1955 gegen die Stimmen der SPD verabschiedete. Es gestattete die Einstellung von 6000 Freiwilligen in die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland. Die Freiwilligen sollten das zukünftige militärische Ausbildungs- und Führungspersonal der in Gründung begriffenen Bundeswehr bilden. Das Gesetz gilt deshalb als Meilenstein in der Geschichte der Bundeswehr Am 23. Juli 1955 unterzeichnete Bundespräsident Theodor Heuss das Gesetz. (de)
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- Freiwilligengesetz (Deutschland) (de)
- Freiwilligengesetz (Deutschland) (de)
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