Die freiwillige Krankenversicherung nach § 9 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ermöglicht es in Deutschland Erwerbstätigen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig sind, sich in der GKV zu versichern. So haben z. B. Arbeitnehmer mit einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2016: 56.250 €) die Wahl, sich freiwillig bei einer Krankenkasse oder einem privaten Krankenversicherer zu versichern.

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  • Die freiwillige Krankenversicherung nach § 9 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ermöglicht es in Deutschland Erwerbstätigen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig sind, sich in der GKV zu versichern. So haben z. B. Arbeitnehmer mit einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2016: 56.250 €) die Wahl, sich freiwillig bei einer Krankenkasse oder einem privaten Krankenversicherer zu versichern. (de)
  • Die freiwillige Krankenversicherung nach § 9 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ermöglicht es in Deutschland Erwerbstätigen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig sind, sich in der GKV zu versichern. So haben z. B. Arbeitnehmer mit einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2016: 56.250 €) die Wahl, sich freiwillig bei einer Krankenkasse oder einem privaten Krankenversicherer zu versichern. (de)
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  • Freiwillige Krankenversicherung (de)
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