Ein Freistellungsauftrag (FSA) ist * ein Dokument, mit dem ein Steuerpflichtiger ein Kreditinstitut anweist, von seinen Kapitalerträgen keinen Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen (§ 44a EStG), * eine Methode, den Sparer-Pauschbetrag bereits im laufenden Jahr bei Besteuerung der Kapitalerträge zu berücksichtigen.

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  • Ein Freistellungsauftrag (FSA) ist * ein Dokument, mit dem ein Steuerpflichtiger ein Kreditinstitut anweist, von seinen Kapitalerträgen keinen Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen (§ 44a EStG), * eine Methode, den Sparer-Pauschbetrag bereits im laufenden Jahr bei Besteuerung der Kapitalerträge zu berücksichtigen. Wird kein solcher Auftrag erteilt oder sind die Kapitalerträge höher als der eingestellte Betrag, führt das Kreditinstitut vom übersteigenden Betrag 25 Prozent Kapitalertragsteuer (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) an das Finanzamt ab. Der Freistellungsauftrag kann von natürlichen Personen und bestimmten juristischen Personen (z. B. Vereinen) erteilt werden. (de)
  • Ein Freistellungsauftrag (FSA) ist * ein Dokument, mit dem ein Steuerpflichtiger ein Kreditinstitut anweist, von seinen Kapitalerträgen keinen Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen (§ 44a EStG), * eine Methode, den Sparer-Pauschbetrag bereits im laufenden Jahr bei Besteuerung der Kapitalerträge zu berücksichtigen. Wird kein solcher Auftrag erteilt oder sind die Kapitalerträge höher als der eingestellte Betrag, führt das Kreditinstitut vom übersteigenden Betrag 25 Prozent Kapitalertragsteuer (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) an das Finanzamt ab. Der Freistellungsauftrag kann von natürlichen Personen und bestimmten juristischen Personen (z. B. Vereinen) erteilt werden. (de)
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  • Ein Freistellungsauftrag (FSA) ist * ein Dokument, mit dem ein Steuerpflichtiger ein Kreditinstitut anweist, von seinen Kapitalerträgen keinen Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen (§ 44a EStG), * eine Methode, den Sparer-Pauschbetrag bereits im laufenden Jahr bei Besteuerung der Kapitalerträge zu berücksichtigen. (de)
  • Ein Freistellungsauftrag (FSA) ist * ein Dokument, mit dem ein Steuerpflichtiger ein Kreditinstitut anweist, von seinen Kapitalerträgen keinen Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen (§ 44a EStG), * eine Methode, den Sparer-Pauschbetrag bereits im laufenden Jahr bei Besteuerung der Kapitalerträge zu berücksichtigen. (de)
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  • Freistellungsauftrag (de)
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