Ein Frauenruheraum (auch Liegeraum) ist ein Ruheraum, der vom Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen zum Ausruhen zur Verfügung gestellt wird. Während nach bundesdeutscher Arbeitsstättenverordnung von Mai 1977 § 31 die Anzahl und Gestaltung der Räume noch genau vorgeschrieben ist, wird in der Arbeitsstättenverordnung § 6 Absatz 3 von 2004 nur noch von der Möglichkeit gesprochen, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und ausruhen. Die in diesen Räumen verbrachte Zeit gehört zur Erholungszeit ohne Verdienstausfall.

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  • Ein Frauenruheraum (auch Liegeraum) ist ein Ruheraum, der vom Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen zum Ausruhen zur Verfügung gestellt wird. Während nach bundesdeutscher Arbeitsstättenverordnung von Mai 1977 § 31 die Anzahl und Gestaltung der Räume noch genau vorgeschrieben ist, wird in der Arbeitsstättenverordnung § 6 Absatz 3 von 2004 nur noch von der Möglichkeit gesprochen, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und ausruhen. Die in diesen Räumen verbrachte Zeit gehört zur Erholungszeit ohne Verdienstausfall. (de)
  • Ein Frauenruheraum (auch Liegeraum) ist ein Ruheraum, der vom Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen zum Ausruhen zur Verfügung gestellt wird. Während nach bundesdeutscher Arbeitsstättenverordnung von Mai 1977 § 31 die Anzahl und Gestaltung der Räume noch genau vorgeschrieben ist, wird in der Arbeitsstättenverordnung § 6 Absatz 3 von 2004 nur noch von der Möglichkeit gesprochen, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und ausruhen. Die in diesen Räumen verbrachte Zeit gehört zur Erholungszeit ohne Verdienstausfall. (de)
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  • Ein Frauenruheraum (auch Liegeraum) ist ein Ruheraum, der vom Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen zum Ausruhen zur Verfügung gestellt wird. Während nach bundesdeutscher Arbeitsstättenverordnung von Mai 1977 § 31 die Anzahl und Gestaltung der Räume noch genau vorgeschrieben ist, wird in der Arbeitsstättenverordnung § 6 Absatz 3 von 2004 nur noch von der Möglichkeit gesprochen, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und ausruhen. Die in diesen Räumen verbrachte Zeit gehört zur Erholungszeit ohne Verdienstausfall. (de)
  • Ein Frauenruheraum (auch Liegeraum) ist ein Ruheraum, der vom Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen zum Ausruhen zur Verfügung gestellt wird. Während nach bundesdeutscher Arbeitsstättenverordnung von Mai 1977 § 31 die Anzahl und Gestaltung der Räume noch genau vorgeschrieben ist, wird in der Arbeitsstättenverordnung § 6 Absatz 3 von 2004 nur noch von der Möglichkeit gesprochen, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und ausruhen. Die in diesen Räumen verbrachte Zeit gehört zur Erholungszeit ohne Verdienstausfall. (de)
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  • Frauenruheraum (de)
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