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- Frauengold (später auch Frauengold-N) war ein frei verkäufliches Stärkungsmittel, das ab 1953 von dem gleichnamigen Flensburger Unternehmen rezeptfrei in Drogerien, Apotheken und Reformhäusern angeboten wurde. Es handelte sich um ein Herz-Kreislauf-Tonikum, für das gezielt mit seiner beruhigenden und stimmungshebenden Wirkung geworben wurde. Hauptwirkstoff war mit mindestens 16,5 Volumenprozent Alkohol. Am 19. August 1981 wurde Frauengold vom Bundesgesundheitsministerium verboten, weil es Aristolochiasäuren enthielt. Diese Wirkstoffe der Osterluzei (Aristolochia clematitis) gelten als krebsfördernd und nierenschädigend. (de)
- Frauengold (später auch Frauengold-N) war ein frei verkäufliches Stärkungsmittel, das ab 1953 von dem gleichnamigen Flensburger Unternehmen rezeptfrei in Drogerien, Apotheken und Reformhäusern angeboten wurde. Es handelte sich um ein Herz-Kreislauf-Tonikum, für das gezielt mit seiner beruhigenden und stimmungshebenden Wirkung geworben wurde. Hauptwirkstoff war mit mindestens 16,5 Volumenprozent Alkohol. Am 19. August 1981 wurde Frauengold vom Bundesgesundheitsministerium verboten, weil es Aristolochiasäuren enthielt. Diese Wirkstoffe der Osterluzei (Aristolochia clematitis) gelten als krebsfördernd und nierenschädigend. (de)
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- Frauengold (später auch Frauengold-N) war ein frei verkäufliches Stärkungsmittel, das ab 1953 von dem gleichnamigen Flensburger Unternehmen rezeptfrei in Drogerien, Apotheken und Reformhäusern angeboten wurde. Es handelte sich um ein Herz-Kreislauf-Tonikum, für das gezielt mit seiner beruhigenden und stimmungshebenden Wirkung geworben wurde. Hauptwirkstoff war mit mindestens 16,5 Volumenprozent Alkohol. Am 19. August 1981 wurde Frauengold vom Bundesgesundheitsministerium verboten, weil es Aristolochiasäuren enthielt. Diese Wirkstoffe der Osterluzei (Aristolochia clematitis) gelten als krebsfördernd und nierenschädigend. (de)
- Frauengold (später auch Frauengold-N) war ein frei verkäufliches Stärkungsmittel, das ab 1953 von dem gleichnamigen Flensburger Unternehmen rezeptfrei in Drogerien, Apotheken und Reformhäusern angeboten wurde. Es handelte sich um ein Herz-Kreislauf-Tonikum, für das gezielt mit seiner beruhigenden und stimmungshebenden Wirkung geworben wurde. Hauptwirkstoff war mit mindestens 16,5 Volumenprozent Alkohol. Am 19. August 1981 wurde Frauengold vom Bundesgesundheitsministerium verboten, weil es Aristolochiasäuren enthielt. Diese Wirkstoffe der Osterluzei (Aristolochia clematitis) gelten als krebsfördernd und nierenschädigend. (de)
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- Frauengold (de)
- Frauengold (de)
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