Ein fraktionsloser Abgeordneter ist ein Mitglied eines Parlamentes, das keiner Fraktion angehört. Abgeordnete gleicher Parteizugehörigkeit bilden im Parlament üblicherweise eine Fraktion. Ein Abgeordneter besitzt den Status eines fraktionslosen Abgeordneten, wenn es entweder zu wenige Mitglieder seiner Partei im Parlament gibt, um die Mindestgröße für eine Fraktion zu erreichen, oder wenn er schon bei seiner Wahl keiner Partei oder Wählergemeinschaft angehörte, aus seiner Fraktion ausgetreten ist oder ausgeschlossen wurde (siehe auch Parteiloser).

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  • Ein fraktionsloser Abgeordneter ist ein Mitglied eines Parlamentes, das keiner Fraktion angehört. Abgeordnete gleicher Parteizugehörigkeit bilden im Parlament üblicherweise eine Fraktion. Ein Abgeordneter besitzt den Status eines fraktionslosen Abgeordneten, wenn es entweder zu wenige Mitglieder seiner Partei im Parlament gibt, um die Mindestgröße für eine Fraktion zu erreichen, oder wenn er schon bei seiner Wahl keiner Partei oder Wählergemeinschaft angehörte, aus seiner Fraktion ausgetreten ist oder ausgeschlossen wurde (siehe auch Parteiloser). (de)
  • Ein fraktionsloser Abgeordneter ist ein Mitglied eines Parlamentes, das keiner Fraktion angehört. Abgeordnete gleicher Parteizugehörigkeit bilden im Parlament üblicherweise eine Fraktion. Ein Abgeordneter besitzt den Status eines fraktionslosen Abgeordneten, wenn es entweder zu wenige Mitglieder seiner Partei im Parlament gibt, um die Mindestgröße für eine Fraktion zu erreichen, oder wenn er schon bei seiner Wahl keiner Partei oder Wählergemeinschaft angehörte, aus seiner Fraktion ausgetreten ist oder ausgeschlossen wurde (siehe auch Parteiloser). (de)
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  • Ein fraktionsloser Abgeordneter ist ein Mitglied eines Parlamentes, das keiner Fraktion angehört. Abgeordnete gleicher Parteizugehörigkeit bilden im Parlament üblicherweise eine Fraktion. Ein Abgeordneter besitzt den Status eines fraktionslosen Abgeordneten, wenn es entweder zu wenige Mitglieder seiner Partei im Parlament gibt, um die Mindestgröße für eine Fraktion zu erreichen, oder wenn er schon bei seiner Wahl keiner Partei oder Wählergemeinschaft angehörte, aus seiner Fraktion ausgetreten ist oder ausgeschlossen wurde (siehe auch Parteiloser). (de)
  • Ein fraktionsloser Abgeordneter ist ein Mitglied eines Parlamentes, das keiner Fraktion angehört. Abgeordnete gleicher Parteizugehörigkeit bilden im Parlament üblicherweise eine Fraktion. Ein Abgeordneter besitzt den Status eines fraktionslosen Abgeordneten, wenn es entweder zu wenige Mitglieder seiner Partei im Parlament gibt, um die Mindestgröße für eine Fraktion zu erreichen, oder wenn er schon bei seiner Wahl keiner Partei oder Wählergemeinschaft angehörte, aus seiner Fraktion ausgetreten ist oder ausgeschlossen wurde (siehe auch Parteiloser). (de)
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  • Fraktionsloser Abgeordneter (de)
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