Als Fraktion (in Österreich als Klub bezeichnet) bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von Abgeordneten in einem Parlament oder anderen politischen Gremien (zum Beispiel einem Gemeinderat) zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele.

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  • Als Fraktion (in Österreich als Klub bezeichnet) bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von Abgeordneten in einem Parlament oder anderen politischen Gremien (zum Beispiel einem Gemeinderat) zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele. (de)
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  • Fraktion (Politik) (de)
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