Bei einem Forward-Darlehen handelt es sich um ein Annuitätendarlehen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung, das dem Darlehensnehmer erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit – bis zu sechzig Monate nach Vertragsabschluss – ausgezahlt wird. Die Zeitspanne zwischen dem Vertragsabschluss und dem gewählten Laufzeitbeginn wird als Forward-Periode bezeichnet. Während der Forward-Periode fallen für das Darlehen keine Kredit- oder Bereitstellungszinsen an.

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  • Bei einem Forward-Darlehen handelt es sich um ein Annuitätendarlehen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung, das dem Darlehensnehmer erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit – bis zu sechzig Monate nach Vertragsabschluss – ausgezahlt wird. Die Zeitspanne zwischen dem Vertragsabschluss und dem gewählten Laufzeitbeginn wird als Forward-Periode bezeichnet. Während der Forward-Periode fallen für das Darlehen keine Kredit- oder Bereitstellungszinsen an. Ein Forward-Darlehen wird vom Darlehensnehmer abgeschlossen, wenn er sich bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages einen bestimmten Zinssatz für die Zukunft sichern will. Die häufigste Anwendung finden Forward-Darlehen bei Anschlussfinanzierungen. Die Zinssicherheit des Forward-Darlehens „erkauft“ sich der Darlehensnehmer mit einem Zinsaufschlag. Entsprechend einer Untersuchung der Stiftung Warentest beträgt dieser Zinsaufschlag für ein Forward-Darlehen mit einer zehnjährigen Zinsbindung bei einer Forward-Periode von drei Jahren durchschnittlich 0,58 Prozentpunkte (Stand 2015) gegenüber einem Darlehen mit sofortiger Auszahlung. Die Höhe des jeweiligen Zinsaufschlages ist abhängig von der Dauer der Forward-Periode und der jeweils aktuellen Zinsstruktur. Entwickelt wurde das Forward-Darlehen im Jahr 1996 von der Dr. Klein & Co. AG für die Finanzierung von kommunalen und gemeinnützigen Wohnungsunternehmen. Für Verbraucher gab es im Jahr 1998 erste Angebote. Heute ist es ein häufig genutztes Finanzierungsinstrument in der Immobilienfinanzierung. Vereinzelt wird zwischen einem echten und einem unechten Forward-Darlehen unterschieden. Bei einem echten Forward-Darlehen beginnt die Zinsbindungsfrist erst mit dem Tag der Auszahlung des Darlehens, während bei einem unechten Forward-Darlehen die Zinsbindungsfrist sofort beginnt. (de)
  • Bei einem Forward-Darlehen handelt es sich um ein Annuitätendarlehen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung, das dem Darlehensnehmer erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit – bis zu sechzig Monate nach Vertragsabschluss – ausgezahlt wird. Die Zeitspanne zwischen dem Vertragsabschluss und dem gewählten Laufzeitbeginn wird als Forward-Periode bezeichnet. Während der Forward-Periode fallen für das Darlehen keine Kredit- oder Bereitstellungszinsen an. Ein Forward-Darlehen wird vom Darlehensnehmer abgeschlossen, wenn er sich bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages einen bestimmten Zinssatz für die Zukunft sichern will. Die häufigste Anwendung finden Forward-Darlehen bei Anschlussfinanzierungen. Die Zinssicherheit des Forward-Darlehens „erkauft“ sich der Darlehensnehmer mit einem Zinsaufschlag. Entsprechend einer Untersuchung der Stiftung Warentest beträgt dieser Zinsaufschlag für ein Forward-Darlehen mit einer zehnjährigen Zinsbindung bei einer Forward-Periode von drei Jahren durchschnittlich 0,58 Prozentpunkte (Stand 2015) gegenüber einem Darlehen mit sofortiger Auszahlung. Die Höhe des jeweiligen Zinsaufschlages ist abhängig von der Dauer der Forward-Periode und der jeweils aktuellen Zinsstruktur. Entwickelt wurde das Forward-Darlehen im Jahr 1996 von der Dr. Klein & Co. AG für die Finanzierung von kommunalen und gemeinnützigen Wohnungsunternehmen. Für Verbraucher gab es im Jahr 1998 erste Angebote. Heute ist es ein häufig genutztes Finanzierungsinstrument in der Immobilienfinanzierung. Vereinzelt wird zwischen einem echten und einem unechten Forward-Darlehen unterschieden. Bei einem echten Forward-Darlehen beginnt die Zinsbindungsfrist erst mit dem Tag der Auszahlung des Darlehens, während bei einem unechten Forward-Darlehen die Zinsbindungsfrist sofort beginnt. (de)
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  • Bei einem Forward-Darlehen handelt es sich um ein Annuitätendarlehen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung, das dem Darlehensnehmer erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit – bis zu sechzig Monate nach Vertragsabschluss – ausgezahlt wird. Die Zeitspanne zwischen dem Vertragsabschluss und dem gewählten Laufzeitbeginn wird als Forward-Periode bezeichnet. Während der Forward-Periode fallen für das Darlehen keine Kredit- oder Bereitstellungszinsen an. (de)
  • Bei einem Forward-Darlehen handelt es sich um ein Annuitätendarlehen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung, das dem Darlehensnehmer erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit – bis zu sechzig Monate nach Vertragsabschluss – ausgezahlt wird. Die Zeitspanne zwischen dem Vertragsabschluss und dem gewählten Laufzeitbeginn wird als Forward-Periode bezeichnet. Während der Forward-Periode fallen für das Darlehen keine Kredit- oder Bereitstellungszinsen an. (de)
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