Die Forstwirtschaftliche Vereinigung Oberpfalz (FV Oberpfalz) ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss nach § 37 Bundeswaldgesetz. Die Rechtsfähigkeit des wirtschaftlichen Vereins gemäß § 22 Bürgerliches Gesetzbuch wurde am 11. Januar 2011 durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verliehen. Ziel der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberpfalz ist unter anderem das Hinwirken auf die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen an die Erfordernisse des Marktes. Zu den Hauptaufgaben zählen:

Property Value
dbo:abstract
  • Die Forstwirtschaftliche Vereinigung Oberpfalz (FV Oberpfalz) ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss nach § 37 Bundeswaldgesetz. Die Rechtsfähigkeit des wirtschaftlichen Vereins gemäß § 22 Bürgerliches Gesetzbuch wurde am 11. Januar 2011 durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verliehen. Ziel der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberpfalz ist unter anderem das Hinwirken auf die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen an die Erfordernisse des Marktes. Alle Forstbetriebsgemeinschaften und Waldbesitzervereinigungen im Regierungsbezirk Oberpfalz sind Mitglieder in der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberpfalz. Sie sieht sich als Dienstleister und Bindeglied zwischen privaten sowie kommunalen Waldbesitzern und der rohholzabnehmenden Industrie. Zu den Hauptaufgaben zählen: * vertrauensvolle und intensive Zusammenarbeit mit den Forstbetriebsgemeinschaften und Waldbesitzervereinigungen in der gesamten Oberpfalz * Suche nach alternative Vermarktungsmöglichkeiten zur Überwindung der Nachteile aus geringer Flächengröße, Gemengelage und Besitzzersplitterung im Privat- und Kommunalwald * Koordination des Holzabsatzes, d. h. eine bestmögliche Vermarktung des Rohstoffes Holz bei einer sich laufend ändernden Absatzsituation * politische Interessenvertretung und Austausch mit sämtlichen berufsständischen Vertretungen (de)
  • Die Forstwirtschaftliche Vereinigung Oberpfalz (FV Oberpfalz) ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss nach § 37 Bundeswaldgesetz. Die Rechtsfähigkeit des wirtschaftlichen Vereins gemäß § 22 Bürgerliches Gesetzbuch wurde am 11. Januar 2011 durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verliehen. Ziel der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberpfalz ist unter anderem das Hinwirken auf die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen an die Erfordernisse des Marktes. Alle Forstbetriebsgemeinschaften und Waldbesitzervereinigungen im Regierungsbezirk Oberpfalz sind Mitglieder in der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberpfalz. Sie sieht sich als Dienstleister und Bindeglied zwischen privaten sowie kommunalen Waldbesitzern und der rohholzabnehmenden Industrie. Zu den Hauptaufgaben zählen: * vertrauensvolle und intensive Zusammenarbeit mit den Forstbetriebsgemeinschaften und Waldbesitzervereinigungen in der gesamten Oberpfalz * Suche nach alternative Vermarktungsmöglichkeiten zur Überwindung der Nachteile aus geringer Flächengröße, Gemengelage und Besitzzersplitterung im Privat- und Kommunalwald * Koordination des Holzabsatzes, d. h. eine bestmögliche Vermarktung des Rohstoffes Holz bei einer sich laufend ändernden Absatzsituation * politische Interessenvertretung und Austausch mit sämtlichen berufsständischen Vertretungen (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 7501847 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158687827 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Die Forstwirtschaftliche Vereinigung Oberpfalz (FV Oberpfalz) ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss nach § 37 Bundeswaldgesetz. Die Rechtsfähigkeit des wirtschaftlichen Vereins gemäß § 22 Bürgerliches Gesetzbuch wurde am 11. Januar 2011 durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verliehen. Ziel der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberpfalz ist unter anderem das Hinwirken auf die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen an die Erfordernisse des Marktes. Zu den Hauptaufgaben zählen: (de)
  • Die Forstwirtschaftliche Vereinigung Oberpfalz (FV Oberpfalz) ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss nach § 37 Bundeswaldgesetz. Die Rechtsfähigkeit des wirtschaftlichen Vereins gemäß § 22 Bürgerliches Gesetzbuch wurde am 11. Januar 2011 durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verliehen. Ziel der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberpfalz ist unter anderem das Hinwirken auf die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen an die Erfordernisse des Marktes. Zu den Hauptaufgaben zählen: (de)
rdfs:label
  • Forstwirtschaftliche Vereinigung Oberpfalz (de)
  • Forstwirtschaftliche Vereinigung Oberpfalz (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:homepage
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of