Das Folketing [ˈfɔlkə.tɪŋ] (deutsch etwa „Volksversammlung“) ist das dänische Parlament. Seit 1953 besteht es aus einer Kammer mit 179 Abgeordneten. Davon werden je zwei „nordatlantische“ Abgeordnete auf den Färöer-Inseln und in Grönland gewählt. Bei der Verteilung der 175 dänischen Mandate gilt eine Zwei-Prozent-Hürde, die aber durch ein errungenes Kreismandat umgangen werden kann. Parlamentssitz ist Schloss Christiansborg in Kopenhagen. Bis 1953 bildete das Folketing nur eine von zwei Kammern des Dänischen Reichstages, während das Landsting die erste Kammer bildete.

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  • Das Folketing [ˈfɔlkə.tɪŋ] (deutsch etwa „Volksversammlung“) ist das dänische Parlament. Seit 1953 besteht es aus einer Kammer mit 179 Abgeordneten. Davon werden je zwei „nordatlantische“ Abgeordnete auf den Färöer-Inseln und in Grönland gewählt. Bei der Verteilung der 175 dänischen Mandate gilt eine Zwei-Prozent-Hürde, die aber durch ein errungenes Kreismandat umgangen werden kann. Parlamentssitz ist Schloss Christiansborg in Kopenhagen. Bis 1953 bildete das Folketing nur eine von zwei Kammern des Dänischen Reichstages, während das Landsting die erste Kammer bildete. Das Folketing wird für vier Jahre gewählt. Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin kann aber jederzeit Neuwahlen ausschreiben. Falls die Regierung in einer als bedeutsam erachteten Frage keine Mehrheit im Folketing findet, muss der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin entweder mit seiner Regierung zurücktreten oder Neuwahlen ausrufen. (de)
  • Das Folketing [ˈfɔlkə.tɪŋ] (deutsch etwa „Volksversammlung“) ist das dänische Parlament. Seit 1953 besteht es aus einer Kammer mit 179 Abgeordneten. Davon werden je zwei „nordatlantische“ Abgeordnete auf den Färöer-Inseln und in Grönland gewählt. Bei der Verteilung der 175 dänischen Mandate gilt eine Zwei-Prozent-Hürde, die aber durch ein errungenes Kreismandat umgangen werden kann. Parlamentssitz ist Schloss Christiansborg in Kopenhagen. Bis 1953 bildete das Folketing nur eine von zwei Kammern des Dänischen Reichstages, während das Landsting die erste Kammer bildete. Das Folketing wird für vier Jahre gewählt. Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin kann aber jederzeit Neuwahlen ausschreiben. Falls die Regierung in einer als bedeutsam erachteten Frage keine Mehrheit im Folketing findet, muss der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin entweder mit seiner Regierung zurücktreten oder Neuwahlen ausrufen. (de)
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  • Das Folketing [ˈfɔlkə.tɪŋ] (deutsch etwa „Volksversammlung“) ist das dänische Parlament. Seit 1953 besteht es aus einer Kammer mit 179 Abgeordneten. Davon werden je zwei „nordatlantische“ Abgeordnete auf den Färöer-Inseln und in Grönland gewählt. Bei der Verteilung der 175 dänischen Mandate gilt eine Zwei-Prozent-Hürde, die aber durch ein errungenes Kreismandat umgangen werden kann. Parlamentssitz ist Schloss Christiansborg in Kopenhagen. Bis 1953 bildete das Folketing nur eine von zwei Kammern des Dänischen Reichstages, während das Landsting die erste Kammer bildete. (de)
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