Als Flüchtlingspolitik wird die Gesamtheit der rechtlichen Vorgaben und der Praxis des Umgangs eines Staates (hier: Deutschlands bzw. seiner Vorgängerstaaten) mit Flüchtlingen und Asylbewerbern bezeichnet, die in den Staat einreisen oder sich dort dauerhaft aufhalten wollen bzw. sollen.

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  • Als Flüchtlingspolitik wird die Gesamtheit der rechtlichen Vorgaben und der Praxis des Umgangs eines Staates (hier: Deutschlands bzw. seiner Vorgängerstaaten) mit Flüchtlingen und Asylbewerbern bezeichnet, die in den Staat einreisen oder sich dort dauerhaft aufhalten wollen bzw. sollen. (de)
  • Als Flüchtlingspolitik wird die Gesamtheit der rechtlichen Vorgaben und der Praxis des Umgangs eines Staates (hier: Deutschlands bzw. seiner Vorgängerstaaten) mit Flüchtlingen und Asylbewerbern bezeichnet, die in den Staat einreisen oder sich dort dauerhaft aufhalten wollen bzw. sollen. (de)
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  • Als Flüchtlingspolitik wird die Gesamtheit der rechtlichen Vorgaben und der Praxis des Umgangs eines Staates (hier: Deutschlands bzw. seiner Vorgängerstaaten) mit Flüchtlingen und Asylbewerbern bezeichnet, die in den Staat einreisen oder sich dort dauerhaft aufhalten wollen bzw. sollen. (de)
  • Als Flüchtlingspolitik wird die Gesamtheit der rechtlichen Vorgaben und der Praxis des Umgangs eines Staates (hier: Deutschlands bzw. seiner Vorgängerstaaten) mit Flüchtlingen und Asylbewerbern bezeichnet, die in den Staat einreisen oder sich dort dauerhaft aufhalten wollen bzw. sollen. (de)
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  • Flüchtlingspolitik (Deutschland) (de)
  • Flüchtlingspolitik (Deutschland) (de)
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