Ein Flugschüler ist eine Person, die zum Erwerb oder zur Erweiterung einer Fluglizenz an einer Flugschule durch entsprechende Fluglehrer ausgebildet wird. In Deutschland ist dazu in der Regel eine Bestätigung durch die obere Luftfahrtbehörde des für den Ausbildungsbetrieb zuständigen Landes notwendig. Der Flugschüler kann dabei sowohl eine Person sein, die noch gar nicht fliegen kann (in der Fliegersprache ironisch als Fußgänger bezeichnet), als auch ein Pilot, der eine weitere Qualifikation erwerben möchte.

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  • Ein Flugschüler ist eine Person, die zum Erwerb oder zur Erweiterung einer Fluglizenz an einer Flugschule durch entsprechende Fluglehrer ausgebildet wird. In Deutschland ist dazu in der Regel eine Bestätigung durch die obere Luftfahrtbehörde des für den Ausbildungsbetrieb zuständigen Landes notwendig. Der Flugschüler kann dabei sowohl eine Person sein, die noch gar nicht fliegen kann (in der Fliegersprache ironisch als Fußgänger bezeichnet), als auch ein Pilot, der eine weitere Qualifikation erwerben möchte. (de)
  • Ein Flugschüler ist eine Person, die zum Erwerb oder zur Erweiterung einer Fluglizenz an einer Flugschule durch entsprechende Fluglehrer ausgebildet wird. In Deutschland ist dazu in der Regel eine Bestätigung durch die obere Luftfahrtbehörde des für den Ausbildungsbetrieb zuständigen Landes notwendig. Der Flugschüler kann dabei sowohl eine Person sein, die noch gar nicht fliegen kann (in der Fliegersprache ironisch als Fußgänger bezeichnet), als auch ein Pilot, der eine weitere Qualifikation erwerben möchte. (de)
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  • Ein Flugschüler ist eine Person, die zum Erwerb oder zur Erweiterung einer Fluglizenz an einer Flugschule durch entsprechende Fluglehrer ausgebildet wird. In Deutschland ist dazu in der Regel eine Bestätigung durch die obere Luftfahrtbehörde des für den Ausbildungsbetrieb zuständigen Landes notwendig. Der Flugschüler kann dabei sowohl eine Person sein, die noch gar nicht fliegen kann (in der Fliegersprache ironisch als Fußgänger bezeichnet), als auch ein Pilot, der eine weitere Qualifikation erwerben möchte. (de)
  • Ein Flugschüler ist eine Person, die zum Erwerb oder zur Erweiterung einer Fluglizenz an einer Flugschule durch entsprechende Fluglehrer ausgebildet wird. In Deutschland ist dazu in der Regel eine Bestätigung durch die obere Luftfahrtbehörde des für den Ausbildungsbetrieb zuständigen Landes notwendig. Der Flugschüler kann dabei sowohl eine Person sein, die noch gar nicht fliegen kann (in der Fliegersprache ironisch als Fußgänger bezeichnet), als auch ein Pilot, der eine weitere Qualifikation erwerben möchte. (de)
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  • Flugschüler (de)
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