Der Flughafenkoordinator der Bundesrepublik Deutschland (FLUKO/FHKD) ist eine Behörde (Sitz: Frankfurt am Main), die dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstellt ist und die für die Überwachung der Ankunfts- und Abflugszeiten (Airport-Slots) zuständig ist. Die Dienststelle befindet sich am Flughafen Frankfurt am Main, Terminal 2 E HBK 37.

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  • Der Flughafenkoordinator der Bundesrepublik Deutschland (FLUKO/FHKD) ist eine Behörde (Sitz: Frankfurt am Main), die dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstellt ist und die für die Überwachung der Ankunfts- und Abflugszeiten (Airport-Slots) zuständig ist. Die Dienststelle befindet sich am Flughafen Frankfurt am Main, Terminal 2 E HBK 37. Zurzeit ist der Flughafenkoordinator für die Koordinierung und verbindliche Slotzuteilung von Start-/Landezeiten nach Instrumentenflugregeln („IFR-Flights“) an 17 deutschen Verkehrsflughäfen zuständig. Die ordnungsgemäße Durchführung wird mit dem sogenannten Slotmonitoring kontrolliert. Die Aufwendungen des Flughafenkoordinators und seines Teams werden seit 1995 ausschließlich von den Luftverkehrsgesellschaften getragen (IG-Fluko). Die wesentliche Grundlage für die Tätigkeit des Flughafenkoordinators ist die Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates vom 18. Januar 1993 über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen der Gemeinschaft. (de)
  • Der Flughafenkoordinator der Bundesrepublik Deutschland (FLUKO/FHKD) ist eine Behörde (Sitz: Frankfurt am Main), die dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstellt ist und die für die Überwachung der Ankunfts- und Abflugszeiten (Airport-Slots) zuständig ist. Die Dienststelle befindet sich am Flughafen Frankfurt am Main, Terminal 2 E HBK 37. Zurzeit ist der Flughafenkoordinator für die Koordinierung und verbindliche Slotzuteilung von Start-/Landezeiten nach Instrumentenflugregeln („IFR-Flights“) an 17 deutschen Verkehrsflughäfen zuständig. Die ordnungsgemäße Durchführung wird mit dem sogenannten Slotmonitoring kontrolliert. Die Aufwendungen des Flughafenkoordinators und seines Teams werden seit 1995 ausschließlich von den Luftverkehrsgesellschaften getragen (IG-Fluko). Die wesentliche Grundlage für die Tätigkeit des Flughafenkoordinators ist die Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates vom 18. Januar 1993 über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen der Gemeinschaft. (de)
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  • Der Flughafenkoordinator der Bundesrepublik Deutschland (FLUKO/FHKD) ist eine Behörde (Sitz: Frankfurt am Main), die dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstellt ist und die für die Überwachung der Ankunfts- und Abflugszeiten (Airport-Slots) zuständig ist. Die Dienststelle befindet sich am Flughafen Frankfurt am Main, Terminal 2 E HBK 37. (de)
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