Der Flugdienstberater ist ein wichtiger Partner des Piloten am Boden. Für die Ausübung des Berufes ist eine behördliche Lizenz erforderlich. Fehlt die Lizenz, so wird die Tätigkeit unter Aufsicht eines lizenzierten Dispatchers durchgeführt. Dieser Beruf heißt dann etwa „Movement Controller“ oder „Dispatchanwärter“. In Deutschland wird diese vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal ausgestellt.Die deutsche Flugdienstberaterlizenz fußt auf internationalem Recht, insbesondere ICAO Annex 1 und 6 sowie dem ICAO DOC 7192 D3. Dieses wurde in Deutschland zu nationalem Recht in §§ 112 bis 114, LuftPersV (Verordnung über Luftfahrtpersonal) umgesetzt und definiert.

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  • Der Flugdienstberater ist ein wichtiger Partner des Piloten am Boden. Für die Ausübung des Berufes ist eine behördliche Lizenz erforderlich. Fehlt die Lizenz, so wird die Tätigkeit unter Aufsicht eines lizenzierten Dispatchers durchgeführt. Dieser Beruf heißt dann etwa „Movement Controller“ oder „Dispatchanwärter“. In Deutschland wird diese vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal ausgestellt.Die deutsche Flugdienstberaterlizenz fußt auf internationalem Recht, insbesondere ICAO Annex 1 und 6 sowie dem ICAO DOC 7192 D3. Dieses wurde in Deutschland zu nationalem Recht in §§ 112 bis 114, LuftPersV (Verordnung über Luftfahrtpersonal) umgesetzt und definiert. Umfang der deutschen Erlaubnis nach der LuftPersV: „Die Erlaubnis berechtigt, die Flugvorbereitung und die bodenseitige Unterstützung des verantwortlichen Flugzeugführers während des Fluges berufs- oder gewerbsmäßig durchzuführen.“ (de)
  • Der Flugdienstberater ist ein wichtiger Partner des Piloten am Boden. Für die Ausübung des Berufes ist eine behördliche Lizenz erforderlich. Fehlt die Lizenz, so wird die Tätigkeit unter Aufsicht eines lizenzierten Dispatchers durchgeführt. Dieser Beruf heißt dann etwa „Movement Controller“ oder „Dispatchanwärter“. In Deutschland wird diese vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal ausgestellt.Die deutsche Flugdienstberaterlizenz fußt auf internationalem Recht, insbesondere ICAO Annex 1 und 6 sowie dem ICAO DOC 7192 D3. Dieses wurde in Deutschland zu nationalem Recht in §§ 112 bis 114, LuftPersV (Verordnung über Luftfahrtpersonal) umgesetzt und definiert. Umfang der deutschen Erlaubnis nach der LuftPersV: „Die Erlaubnis berechtigt, die Flugvorbereitung und die bodenseitige Unterstützung des verantwortlichen Flugzeugführers während des Fluges berufs- oder gewerbsmäßig durchzuführen.“ (de)
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  • Der Flugdienstberater ist ein wichtiger Partner des Piloten am Boden. Für die Ausübung des Berufes ist eine behördliche Lizenz erforderlich. Fehlt die Lizenz, so wird die Tätigkeit unter Aufsicht eines lizenzierten Dispatchers durchgeführt. Dieser Beruf heißt dann etwa „Movement Controller“ oder „Dispatchanwärter“. In Deutschland wird diese vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal ausgestellt.Die deutsche Flugdienstberaterlizenz fußt auf internationalem Recht, insbesondere ICAO Annex 1 und 6 sowie dem ICAO DOC 7192 D3. Dieses wurde in Deutschland zu nationalem Recht in §§ 112 bis 114, LuftPersV (Verordnung über Luftfahrtpersonal) umgesetzt und definiert. (de)
  • Der Flugdienstberater ist ein wichtiger Partner des Piloten am Boden. Für die Ausübung des Berufes ist eine behördliche Lizenz erforderlich. Fehlt die Lizenz, so wird die Tätigkeit unter Aufsicht eines lizenzierten Dispatchers durchgeführt. Dieser Beruf heißt dann etwa „Movement Controller“ oder „Dispatchanwärter“. In Deutschland wird diese vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal ausgestellt.Die deutsche Flugdienstberaterlizenz fußt auf internationalem Recht, insbesondere ICAO Annex 1 und 6 sowie dem ICAO DOC 7192 D3. Dieses wurde in Deutschland zu nationalem Recht in §§ 112 bis 114, LuftPersV (Verordnung über Luftfahrtpersonal) umgesetzt und definiert. (de)
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  • Flugdienstberater (de)
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