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- Die Flottengesetze stellten im deutschen Kaiserreich die gesetzliche Grundlage für den Ausbau der Kaiserlichen Marine vor dem Ersten Weltkrieg dar. Die Pluralbezeichnung „Flottengesetze“ steht dabei für die 1898 und 1900 vom Reichstag verabschiedeten Fassungen des Gesetzes, betreffend die deutsche Flotte, einschließlich dreier Änderungsgesetze und einer 1912 herausgegebenen Neubekanntmachung des Gesetzeswortlautes. Mit Hilfe der Flottengesetze sollte der Aufbau einer schlagkräftigen deutschen Hochseeflotte unter größtmöglicher Umgehung des Parlaments ermöglicht werden. Die Flottengesetze führten zum Deutsch-Britischen Marine-Wettrüsten, das zu den Auslösern des Ersten Weltkriegs gezählt wurde. (de)
- Die Flottengesetze stellten im deutschen Kaiserreich die gesetzliche Grundlage für den Ausbau der Kaiserlichen Marine vor dem Ersten Weltkrieg dar. Die Pluralbezeichnung „Flottengesetze“ steht dabei für die 1898 und 1900 vom Reichstag verabschiedeten Fassungen des Gesetzes, betreffend die deutsche Flotte, einschließlich dreier Änderungsgesetze und einer 1912 herausgegebenen Neubekanntmachung des Gesetzeswortlautes. Mit Hilfe der Flottengesetze sollte der Aufbau einer schlagkräftigen deutschen Hochseeflotte unter größtmöglicher Umgehung des Parlaments ermöglicht werden. Die Flottengesetze führten zum Deutsch-Britischen Marine-Wettrüsten, das zu den Auslösern des Ersten Weltkriegs gezählt wurde. (de)
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- Gesetz, betreffend die deutsche Flotte
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- Die Flottengesetze stellten im deutschen Kaiserreich die gesetzliche Grundlage für den Ausbau der Kaiserlichen Marine vor dem Ersten Weltkrieg dar. Die Pluralbezeichnung „Flottengesetze“ steht dabei für die 1898 und 1900 vom Reichstag verabschiedeten Fassungen des Gesetzes, betreffend die deutsche Flotte, einschließlich dreier Änderungsgesetze und einer 1912 herausgegebenen Neubekanntmachung des Gesetzeswortlautes. (de)
- Die Flottengesetze stellten im deutschen Kaiserreich die gesetzliche Grundlage für den Ausbau der Kaiserlichen Marine vor dem Ersten Weltkrieg dar. Die Pluralbezeichnung „Flottengesetze“ steht dabei für die 1898 und 1900 vom Reichstag verabschiedeten Fassungen des Gesetzes, betreffend die deutsche Flotte, einschließlich dreier Änderungsgesetze und einer 1912 herausgegebenen Neubekanntmachung des Gesetzeswortlautes. (de)
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- Flottengesetze (de)
- Flottengesetze (de)
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