Flexicurity (ein Kofferwort aus engl. flexibility (dt.: Flexibilität) und security (dt.: Sicherheit)) stellt in der Arbeitsmarktpolitik eine Kompromissformel dar für einen Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern: Die Arbeitgeber fordern mit dem Schlagwort "Flexibilisierung", den Kündigungsschutz zu lockern; die Arbeitnehmer sind interessiert vor allem an der Sicherheit ihres Arbeitsplatzes bzw. der Aufrechterhaltung ihrer Beschäftigung.

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  • Flexicurity (ein Kofferwort aus engl. flexibility (dt.: Flexibilität) und security (dt.: Sicherheit)) stellt in der Arbeitsmarktpolitik eine Kompromissformel dar für einen Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern: Die Arbeitgeber fordern mit dem Schlagwort "Flexibilisierung", den Kündigungsschutz zu lockern; die Arbeitnehmer sind interessiert vor allem an der Sicherheit ihres Arbeitsplatzes bzw. der Aufrechterhaltung ihrer Beschäftigung. Auch volkswirtschaftlich betrachtet besteht ein Interesse an einer ausreichenden Arbeitsplatzsicherheit, da für den Fall zu geringer Sicherheit kurzfristig geringere Investitionen in das Humankapital und langfristig ein Rückgang der Fertilität erwartet werden. Der Ursprung des Begriffs wird auf den niederländischen Soziologen Hans Adriaansens zurückgeführt. Ton Wilthagen (Universität Tilburg) hat das Konzept wissenschaftlich ausgearbeitet. 1999 hatte die niederländische Regierung eine Drucksache Flexibiliteit en zekerheid veröffentlicht, der ein entsprechendes Gesetz folgte. Dadurch wurden die bisher bestehenden Kündigungsschutzregeln reduziert und im Gegenzug die Schutzvorschriften für Zeitarbeitsverträge verstärkt. Als Modellfälle werden die Arbeitsmarktreformen in den 1990er Jahren in den Niederlanden und Dänemark verstanden, wo die Erleichterung von Kündigungen verknüpft wird mit einer kurzfristig hohen materiellen Unterstützung für Arbeitslose (passive Arbeitsmarktpolitik) und einer Unterstützung der raschen Wiedereingliederung im Kündigungsfall durch intensive Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Durch die Europäische Sozialagenda, die im Dezember 2000 vom Europäischen Rat in Nizza angenommen wurde, wurde Flexicurity zum Baustein des europäischen Sozialmodells und wesentlichen Bestandteil des Lissabon-Prozesses deklariert. Danach wurden von der Europäischen Union Grundsätze erlassen, die entsprechend den unterschiedlichen nationalen Kulturen der Mitgliedstaaten zu implementieren seien; niedergelegt durch das Dokument COM (2007) 359 final « Communication de la Commission au Parlement européen, au Conseil, au Comité économique et social européen et au Comité des Régions – Vers des principes communs de flexicurité : Des emplois plus nombreux et de meilleure qualité en combinant flexibilité et sécurité », angenommen am 27. Juni 2007. Als Zielsetzungen werden genannt, einerseits effiziente und schnelle Übergänge in der Karriere eines Beschäftigten zwischen unterschiedlichen beruflichen Kompetenz- und Lebensbereichen zu ermöglichen und andererseits ihm die notwendigen Kompetenzen hierzu zu geben. Auch die "Europa 2020-Strategie" der Europäischen Kommission beabsichtigt die Weiterführung der Flexicurity-Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt. Während auch in Luxemburg divergierende Auffassungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden im Hinblick auf den genauen Inhalt von Flexicurity bestehen, so hält indes die Regierung am Standardmodell des unbefristeten Arbeitsvertrages mit entsprechendem Kündigungsschutz fest und setzt vorzugsweise auf das Subsidiaritätsprinzip: Die "Sozialpartner" sollen in interprofessionellen Vereinbarungen (accords en matière de dialogue social interprofessionels) geeignete branchendifferenzierte Abmachungen treffen. Mechanismen zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung (maintien de l'emploi) sollen vor Erforderlichkeit eines Sozialplans bei Massenentlassungen in Funktion treten, möglichst ohne dass der Konjunkturausschuss (comité de conjoncture) eingreifen muss. Ebenso wurden, teilweise auch modifiziert aufgrund des Protests von Seiten von Schulabgängern und Studenten, Neuregelungen betreffend die schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sowie das lebenslange Lernen eingeführt. (de)
  • Flexicurity (ein Kofferwort aus engl. flexibility (dt.: Flexibilität) und security (dt.: Sicherheit)) stellt in der Arbeitsmarktpolitik eine Kompromissformel dar für einen Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern: Die Arbeitgeber fordern mit dem Schlagwort "Flexibilisierung", den Kündigungsschutz zu lockern; die Arbeitnehmer sind interessiert vor allem an der Sicherheit ihres Arbeitsplatzes bzw. der Aufrechterhaltung ihrer Beschäftigung. Auch volkswirtschaftlich betrachtet besteht ein Interesse an einer ausreichenden Arbeitsplatzsicherheit, da für den Fall zu geringer Sicherheit kurzfristig geringere Investitionen in das Humankapital und langfristig ein Rückgang der Fertilität erwartet werden. Der Ursprung des Begriffs wird auf den niederländischen Soziologen Hans Adriaansens zurückgeführt. Ton Wilthagen (Universität Tilburg) hat das Konzept wissenschaftlich ausgearbeitet. 1999 hatte die niederländische Regierung eine Drucksache Flexibiliteit en zekerheid veröffentlicht, der ein entsprechendes Gesetz folgte. Dadurch wurden die bisher bestehenden Kündigungsschutzregeln reduziert und im Gegenzug die Schutzvorschriften für Zeitarbeitsverträge verstärkt. Als Modellfälle werden die Arbeitsmarktreformen in den 1990er Jahren in den Niederlanden und Dänemark verstanden, wo die Erleichterung von Kündigungen verknüpft wird mit einer kurzfristig hohen materiellen Unterstützung für Arbeitslose (passive Arbeitsmarktpolitik) und einer Unterstützung der raschen Wiedereingliederung im Kündigungsfall durch intensive Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Durch die Europäische Sozialagenda, die im Dezember 2000 vom Europäischen Rat in Nizza angenommen wurde, wurde Flexicurity zum Baustein des europäischen Sozialmodells und wesentlichen Bestandteil des Lissabon-Prozesses deklariert. Danach wurden von der Europäischen Union Grundsätze erlassen, die entsprechend den unterschiedlichen nationalen Kulturen der Mitgliedstaaten zu implementieren seien; niedergelegt durch das Dokument COM (2007) 359 final « Communication de la Commission au Parlement européen, au Conseil, au Comité économique et social européen et au Comité des Régions – Vers des principes communs de flexicurité : Des emplois plus nombreux et de meilleure qualité en combinant flexibilité et sécurité », angenommen am 27. Juni 2007. Als Zielsetzungen werden genannt, einerseits effiziente und schnelle Übergänge in der Karriere eines Beschäftigten zwischen unterschiedlichen beruflichen Kompetenz- und Lebensbereichen zu ermöglichen und andererseits ihm die notwendigen Kompetenzen hierzu zu geben. Auch die "Europa 2020-Strategie" der Europäischen Kommission beabsichtigt die Weiterführung der Flexicurity-Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt. Während auch in Luxemburg divergierende Auffassungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden im Hinblick auf den genauen Inhalt von Flexicurity bestehen, so hält indes die Regierung am Standardmodell des unbefristeten Arbeitsvertrages mit entsprechendem Kündigungsschutz fest und setzt vorzugsweise auf das Subsidiaritätsprinzip: Die "Sozialpartner" sollen in interprofessionellen Vereinbarungen (accords en matière de dialogue social interprofessionels) geeignete branchendifferenzierte Abmachungen treffen. Mechanismen zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung (maintien de l'emploi) sollen vor Erforderlichkeit eines Sozialplans bei Massenentlassungen in Funktion treten, möglichst ohne dass der Konjunkturausschuss (comité de conjoncture) eingreifen muss. Ebenso wurden, teilweise auch modifiziert aufgrund des Protests von Seiten von Schulabgängern und Studenten, Neuregelungen betreffend die schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sowie das lebenslange Lernen eingeführt. (de)
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  • Flexicurity (ein Kofferwort aus engl. flexibility (dt.: Flexibilität) und security (dt.: Sicherheit)) stellt in der Arbeitsmarktpolitik eine Kompromissformel dar für einen Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern: Die Arbeitgeber fordern mit dem Schlagwort "Flexibilisierung", den Kündigungsschutz zu lockern; die Arbeitnehmer sind interessiert vor allem an der Sicherheit ihres Arbeitsplatzes bzw. der Aufrechterhaltung ihrer Beschäftigung. (de)
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  • Flexicurity (de)
  • Flexicurity (de)
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