Fischereirecht bezeichnet je nach Zusammenhang die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Fischerei betreffen, oder das subjektive Recht (im Sinn einer Berechtigung), ein bestimmtes Gewässer oder einen bestimmten Gewässerabschnitt zu befischen.

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  • Fischereirecht bezeichnet je nach Zusammenhang die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Fischerei betreffen, oder das subjektive Recht (im Sinn einer Berechtigung), ein bestimmtes Gewässer oder einen bestimmten Gewässerabschnitt zu befischen. (de)
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  • Fischereirecht bezeichnet je nach Zusammenhang die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Fischerei betreffen, oder das subjektive Recht (im Sinn einer Berechtigung), ein bestimmtes Gewässer oder einen bestimmten Gewässerabschnitt zu befischen. (de)
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  • Fischereirecht (de)
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