Das Finanzverfassungsrecht eines Staates regelt die Erhebung von Steuern. Zum Finanzverfassungsrecht im weiteren Sinne gehören auch die Grundsätze der staatlichen Haushalts-, Vermögens- und Schuldenwirtschaft und der Ordnung des Geldwesens. In Bundesstaaten wird im Finanzverfassungsrecht auch die Verteilung der Finanzhoheit zwischen Bund und Ländern geregelt.

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  • Das Finanzverfassungsrecht eines Staates regelt die Erhebung von Steuern. Zum Finanzverfassungsrecht im weiteren Sinne gehören auch die Grundsätze der staatlichen Haushalts-, Vermögens- und Schuldenwirtschaft und der Ordnung des Geldwesens. In Bundesstaaten wird im Finanzverfassungsrecht auch die Verteilung der Finanzhoheit zwischen Bund und Ländern geregelt. (de)
  • Das Finanzverfassungsrecht eines Staates regelt die Erhebung von Steuern. Zum Finanzverfassungsrecht im weiteren Sinne gehören auch die Grundsätze der staatlichen Haushalts-, Vermögens- und Schuldenwirtschaft und der Ordnung des Geldwesens. In Bundesstaaten wird im Finanzverfassungsrecht auch die Verteilung der Finanzhoheit zwischen Bund und Ländern geregelt. (de)
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  • Das Finanzverfassungsrecht eines Staates regelt die Erhebung von Steuern. Zum Finanzverfassungsrecht im weiteren Sinne gehören auch die Grundsätze der staatlichen Haushalts-, Vermögens- und Schuldenwirtschaft und der Ordnung des Geldwesens. In Bundesstaaten wird im Finanzverfassungsrecht auch die Verteilung der Finanzhoheit zwischen Bund und Ländern geregelt. (de)
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  • Finanzverfassungsrecht (de)
  • Finanzverfassungsrecht (de)
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