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- Der Finanzausgleich in Österreich regelt die Aufteilung der Finanzmittel des Staates (insbesondere aus Steuern und Abgaben) auf die einzelnen Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden). Dieses finanzpolitische Instrument versucht eine koordinierte Finanzgebarung zwischen den Gebietskörperschaften, den intermediären Finanzgewalten und öffentlichen Unternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen zu schaffen. Hierzu werden einerseits die Aufgaben und die daraus resultierenden Ausgaben (=passiver Finanzausgleich) und die Einnahmen (=aktiver Finanzausgleich) verteilt. (de)
- Der Finanzausgleich in Österreich regelt die Aufteilung der Finanzmittel des Staates (insbesondere aus Steuern und Abgaben) auf die einzelnen Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden). Dieses finanzpolitische Instrument versucht eine koordinierte Finanzgebarung zwischen den Gebietskörperschaften, den intermediären Finanzgewalten und öffentlichen Unternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen zu schaffen. Hierzu werden einerseits die Aufgaben und die daraus resultierenden Ausgaben (=passiver Finanzausgleich) und die Einnahmen (=aktiver Finanzausgleich) verteilt. (de)
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- Der Finanzausgleich in Österreich regelt die Aufteilung der Finanzmittel des Staates (insbesondere aus Steuern und Abgaben) auf die einzelnen Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden). Dieses finanzpolitische Instrument versucht eine koordinierte Finanzgebarung zwischen den Gebietskörperschaften, den intermediären Finanzgewalten und öffentlichen Unternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen zu schaffen. Hierzu werden einerseits die Aufgaben und die daraus resultierenden Ausgaben (=passiver Finanzausgleich) und die Einnahmen (=aktiver Finanzausgleich) verteilt. (de)
- Der Finanzausgleich in Österreich regelt die Aufteilung der Finanzmittel des Staates (insbesondere aus Steuern und Abgaben) auf die einzelnen Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden). Dieses finanzpolitische Instrument versucht eine koordinierte Finanzgebarung zwischen den Gebietskörperschaften, den intermediären Finanzgewalten und öffentlichen Unternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen zu schaffen. Hierzu werden einerseits die Aufgaben und die daraus resultierenden Ausgaben (=passiver Finanzausgleich) und die Einnahmen (=aktiver Finanzausgleich) verteilt. (de)
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- Finanzausgleich (Österreich) (de)
- Finanzausgleich (Österreich) (de)
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