Ein Feuerschutzabschluss hat die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern. Dieses sind selbstschließende Türen (Brandschutztüren), Tore, Klappen oder Rollläden. Im Allgemeinen werden Feuerschutzabschlüsse in Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von mehr als 30 m langen Fluren müssen beispielsweise Rauchschutztüren eingesetzt werden. Brandschutzfenster erfordern ebenfalls spezielle Konstruktionen.

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  • Ein Feuerschutzabschluss hat die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern. Dieses sind selbstschließende Türen (Brandschutztüren), Tore, Klappen oder Rollläden. Im Allgemeinen werden Feuerschutzabschlüsse in Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von mehr als 30 m langen Fluren müssen beispielsweise Rauchschutztüren eingesetzt werden. Brandschutzfenster erfordern ebenfalls spezielle Konstruktionen. Wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind, ist in den jeweils Bauordnungen bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt. In Deutschland und Österreich hat jedes Land diesbezüglich eine eigene Bauordnung. (de)
  • Ein Feuerschutzabschluss hat die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern. Dieses sind selbstschließende Türen (Brandschutztüren), Tore, Klappen oder Rollläden. Im Allgemeinen werden Feuerschutzabschlüsse in Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von mehr als 30 m langen Fluren müssen beispielsweise Rauchschutztüren eingesetzt werden. Brandschutzfenster erfordern ebenfalls spezielle Konstruktionen. Wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind, ist in den jeweils Bauordnungen bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt. In Deutschland und Österreich hat jedes Land diesbezüglich eine eigene Bauordnung. (de)
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  • Ein Feuerschutzabschluss hat die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern. Dieses sind selbstschließende Türen (Brandschutztüren), Tore, Klappen oder Rollläden. Im Allgemeinen werden Feuerschutzabschlüsse in Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von mehr als 30 m langen Fluren müssen beispielsweise Rauchschutztüren eingesetzt werden. Brandschutzfenster erfordern ebenfalls spezielle Konstruktionen. (de)
  • Ein Feuerschutzabschluss hat die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern. Dieses sind selbstschließende Türen (Brandschutztüren), Tore, Klappen oder Rollläden. Im Allgemeinen werden Feuerschutzabschlüsse in Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von mehr als 30 m langen Fluren müssen beispielsweise Rauchschutztüren eingesetzt werden. Brandschutzfenster erfordern ebenfalls spezielle Konstruktionen. (de)
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  • Feuerschutzabschluss (de)
  • Feuerschutzabschluss (de)
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