Die Fenstersteuer war eine Steuer, die ein Eigentümer auf die zu seinem Wohnraum gehörenden Fenster zu zahlen hatte. Es gab sie in Frankreich ab dem 24. November 1798 (4. Frimaire VII) gut 100 Jahre lang als Tür- und Fenstersteuer (jährlicher Ertrag etwa 60 Millionen Francs), in England von 1696 bis 1851, eingeführt als Ersatz der Herdsteuer, zu deren Erhebung der Steuerbeamte das jeweilige Haus hatte betreten müssen, in Spanien bis 1910, in den Niederlanden von 1821 bis 1896 als Teil der Personalsteuer.

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  • Die Fenstersteuer war eine Steuer, die ein Eigentümer auf die zu seinem Wohnraum gehörenden Fenster zu zahlen hatte. Es gab sie in Frankreich ab dem 24. November 1798 (4. Frimaire VII) gut 100 Jahre lang als Tür- und Fenstersteuer (jährlicher Ertrag etwa 60 Millionen Francs), in England von 1696 bis 1851, eingeführt als Ersatz der Herdsteuer, zu deren Erhebung der Steuerbeamte das jeweilige Haus hatte betreten müssen, in Spanien bis 1910, in den Niederlanden von 1821 bis 1896 als Teil der Personalsteuer. (de)
  • Die Fenstersteuer war eine Steuer, die ein Eigentümer auf die zu seinem Wohnraum gehörenden Fenster zu zahlen hatte. Es gab sie in Frankreich ab dem 24. November 1798 (4. Frimaire VII) gut 100 Jahre lang als Tür- und Fenstersteuer (jährlicher Ertrag etwa 60 Millionen Francs), in England von 1696 bis 1851, eingeführt als Ersatz der Herdsteuer, zu deren Erhebung der Steuerbeamte das jeweilige Haus hatte betreten müssen, in Spanien bis 1910, in den Niederlanden von 1821 bis 1896 als Teil der Personalsteuer. (de)
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  • Die Fenstersteuer war eine Steuer, die ein Eigentümer auf die zu seinem Wohnraum gehörenden Fenster zu zahlen hatte. Es gab sie in Frankreich ab dem 24. November 1798 (4. Frimaire VII) gut 100 Jahre lang als Tür- und Fenstersteuer (jährlicher Ertrag etwa 60 Millionen Francs), in England von 1696 bis 1851, eingeführt als Ersatz der Herdsteuer, zu deren Erhebung der Steuerbeamte das jeweilige Haus hatte betreten müssen, in Spanien bis 1910, in den Niederlanden von 1821 bis 1896 als Teil der Personalsteuer. (de)
  • Die Fenstersteuer war eine Steuer, die ein Eigentümer auf die zu seinem Wohnraum gehörenden Fenster zu zahlen hatte. Es gab sie in Frankreich ab dem 24. November 1798 (4. Frimaire VII) gut 100 Jahre lang als Tür- und Fenstersteuer (jährlicher Ertrag etwa 60 Millionen Francs), in England von 1696 bis 1851, eingeführt als Ersatz der Herdsteuer, zu deren Erhebung der Steuerbeamte das jeweilige Haus hatte betreten müssen, in Spanien bis 1910, in den Niederlanden von 1821 bis 1896 als Teil der Personalsteuer. (de)
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  • Fenstersteuer (de)
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