Als Fensterprogramm gelten im deutschen Rundfunkrecht gemäß § 2 des Rundfunkstaatsvertrages Programme, die zeitlich begrenzt sind und in überregionalen Programmen nur regional begrenzt gesendet werden.

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  • Als Fensterprogramm gelten im deutschen Rundfunkrecht gemäß § 2 des Rundfunkstaatsvertrages Programme, die zeitlich begrenzt sind und in überregionalen Programmen nur regional begrenzt gesendet werden. (de)
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  • Fensterprogramm (de)
  • Fensterprogramm (de)
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