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- Als Fensterprogramm gelten im deutschen Rundfunkrecht gemäß § 2 des Rundfunkstaatsvertrages Programme, die zeitlich begrenzt sind und in überregionalen Programmen nur regional begrenzt gesendet werden. (de)
- Als Fensterprogramm gelten im deutschen Rundfunkrecht gemäß § 2 des Rundfunkstaatsvertrages Programme, die zeitlich begrenzt sind und in überregionalen Programmen nur regional begrenzt gesendet werden. (de)
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- Als Fensterprogramm gelten im deutschen Rundfunkrecht gemäß § 2 des Rundfunkstaatsvertrages Programme, die zeitlich begrenzt sind und in überregionalen Programmen nur regional begrenzt gesendet werden. (de)
- Als Fensterprogramm gelten im deutschen Rundfunkrecht gemäß § 2 des Rundfunkstaatsvertrages Programme, die zeitlich begrenzt sind und in überregionalen Programmen nur regional begrenzt gesendet werden. (de)
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- Fensterprogramm (de)
- Fensterprogramm (de)
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