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- Der Begriff Feme (auch Veme) wird ursprünglich für die Gerichtsbarkeit von Femegerichten, einer besonderen Form der mittelalterlichen Strafjustiz, und die von diesen verhängten Strafen verwendet. Heutzutage verwendet man den Ausdruck, um damit nach heutiger Auffassung illegale geheime Rechtsprechung von selbsternannten Richtervereinigungen ohne Beisein, Anhörung bzw. Verteidigung der Beschuldigten auszudrücken. Eine bekannte Verwendung des Begriffs sind die sog. Fememorde in den frühen 1920er Jahren, wo in mehreren Teilen Deutschlands nationalistische Organisationen "Verräter" töteten. (de)
- Der Begriff Feme (auch Veme) wird ursprünglich für die Gerichtsbarkeit von Femegerichten, einer besonderen Form der mittelalterlichen Strafjustiz, und die von diesen verhängten Strafen verwendet. Heutzutage verwendet man den Ausdruck, um damit nach heutiger Auffassung illegale geheime Rechtsprechung von selbsternannten Richtervereinigungen ohne Beisein, Anhörung bzw. Verteidigung der Beschuldigten auszudrücken. Eine bekannte Verwendung des Begriffs sind die sog. Fememorde in den frühen 1920er Jahren, wo in mehreren Teilen Deutschlands nationalistische Organisationen "Verräter" töteten. (de)
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- Der Begriff Feme (auch Veme) wird ursprünglich für die Gerichtsbarkeit von Femegerichten, einer besonderen Form der mittelalterlichen Strafjustiz, und die von diesen verhängten Strafen verwendet. Heutzutage verwendet man den Ausdruck, um damit nach heutiger Auffassung illegale geheime Rechtsprechung von selbsternannten Richtervereinigungen ohne Beisein, Anhörung bzw. Verteidigung der Beschuldigten auszudrücken. Eine bekannte Verwendung des Begriffs sind die sog. Fememorde in den frühen 1920er Jahren, wo in mehreren Teilen Deutschlands nationalistische Organisationen "Verräter" töteten. (de)
- Der Begriff Feme (auch Veme) wird ursprünglich für die Gerichtsbarkeit von Femegerichten, einer besonderen Form der mittelalterlichen Strafjustiz, und die von diesen verhängten Strafen verwendet. Heutzutage verwendet man den Ausdruck, um damit nach heutiger Auffassung illegale geheime Rechtsprechung von selbsternannten Richtervereinigungen ohne Beisein, Anhörung bzw. Verteidigung der Beschuldigten auszudrücken. Eine bekannte Verwendung des Begriffs sind die sog. Fememorde in den frühen 1920er Jahren, wo in mehreren Teilen Deutschlands nationalistische Organisationen "Verräter" töteten. (de)
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