Mit dem Familiennamensgesetz vom 21. Juni 1934 wurden in der Türkei Familiennamen eingeführt. Das im Januar 1935 in Kraft getretene Gesetz verpflichtet jeden türkischen Staatsbürger, außer seinem Vornamen auch einen Familiennamen zu führen (Art. 1). Dem Staatsgründer Mustafa Kemal verlieh die Große Nationalversammlung den Namen „Atatürk“ („Vater der Türken“), welcher durch das Gesetz Nr. 2622 geschützt ist.

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  • Mit dem Familiennamensgesetz vom 21. Juni 1934 wurden in der Türkei Familiennamen eingeführt. Das im Januar 1935 in Kraft getretene Gesetz verpflichtet jeden türkischen Staatsbürger, außer seinem Vornamen auch einen Familiennamen zu führen (Art. 1). Die Annahme eines Familiennamens hatte bis zum 2. Juli 1936 zu erfolgen. War dies nicht der Fall, so wurde der Name vom Vali, Kaymakam oder von diesen dazu berechtigten Personen vergeben. Dabei standen etwa Aşiret-, ausländische, anstößige oder lächerliche Namen nicht zur Auswahl. Ferner durften nach dem Gesetz Nr. 2590 keine Anreden und Titel wie „Efendi“, „Bey“ oder „Pascha“ geführt werden. Dem Staatsgründer Mustafa Kemal verlieh die Große Nationalversammlung den Namen „Atatürk“ („Vater der Türken“), welcher durch das Gesetz Nr. 2622 geschützt ist. (de)
  • Mit dem Familiennamensgesetz vom 21. Juni 1934 wurden in der Türkei Familiennamen eingeführt. Das im Januar 1935 in Kraft getretene Gesetz verpflichtet jeden türkischen Staatsbürger, außer seinem Vornamen auch einen Familiennamen zu führen (Art. 1). Die Annahme eines Familiennamens hatte bis zum 2. Juli 1936 zu erfolgen. War dies nicht der Fall, so wurde der Name vom Vali, Kaymakam oder von diesen dazu berechtigten Personen vergeben. Dabei standen etwa Aşiret-, ausländische, anstößige oder lächerliche Namen nicht zur Auswahl. Ferner durften nach dem Gesetz Nr. 2590 keine Anreden und Titel wie „Efendi“, „Bey“ oder „Pascha“ geführt werden. Dem Staatsgründer Mustafa Kemal verlieh die Große Nationalversammlung den Namen „Atatürk“ („Vater der Türken“), welcher durch das Gesetz Nr. 2622 geschützt ist. (de)
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  • Nr. 2741 v. 2. Juli 1934, S. 4075
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  • Soy adı kanunu
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  • Mit dem Familiennamensgesetz vom 21. Juni 1934 wurden in der Türkei Familiennamen eingeführt. Das im Januar 1935 in Kraft getretene Gesetz verpflichtet jeden türkischen Staatsbürger, außer seinem Vornamen auch einen Familiennamen zu führen (Art. 1). Dem Staatsgründer Mustafa Kemal verlieh die Große Nationalversammlung den Namen „Atatürk“ („Vater der Türken“), welcher durch das Gesetz Nr. 2622 geschützt ist. (de)
  • Mit dem Familiennamensgesetz vom 21. Juni 1934 wurden in der Türkei Familiennamen eingeführt. Das im Januar 1935 in Kraft getretene Gesetz verpflichtet jeden türkischen Staatsbürger, außer seinem Vornamen auch einen Familiennamen zu führen (Art. 1). Dem Staatsgründer Mustafa Kemal verlieh die Große Nationalversammlung den Namen „Atatürk“ („Vater der Türken“), welcher durch das Gesetz Nr. 2622 geschützt ist. (de)
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  • Familiennamensgesetz (Türkei) (de)
  • Familiennamensgesetz (Türkei) (de)
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