Unter Familienleistungsausgleich versteht man die Familie betreffende Leistungen, die den Mehraufwand ausgleichen sollen, der Familien für Unterhalt und Ausbildung der Kinder entsteht. Dies können sowohl steuerliche Entlastungen (zentrale Vorschrift ist § 31 EStG) als auch Transferleistungen sein. Der seit 1996 so genannte Familienleistungsausgleich wurde in der Vergangenheit auch als Familienlastenausgleich bezeichnet.

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  • Unter Familienleistungsausgleich versteht man die Familie betreffende Leistungen, die den Mehraufwand ausgleichen sollen, der Familien für Unterhalt und Ausbildung der Kinder entsteht. Dies können sowohl steuerliche Entlastungen (zentrale Vorschrift ist § 31 EStG) als auch Transferleistungen sein. Der seit 1996 so genannte Familienleistungsausgleich wurde in der Vergangenheit auch als Familienlastenausgleich bezeichnet. Im 7. Familienbericht der Bundesregierung wird allerdings zwischen Familienlastenausgleich und Familienleistungsausgleich unterschieden: „Familienpolitische Leistungen, die aus dem Kriterium der Bedarfsgerechtigkeit und der Lebensstandardsicherung abgeleitet sind, zielen darauf ab, bestimmte Belastungen der Eltern zu kompensieren, die durch die Geburt und Erziehung der Kinder entstehen. Diese Instrumente lassen sich unter dem Oberbegriff des Familienlastenausgleichs zusammenfassen. Daneben ist es eine weitere Aufgabe der staatlichen Familienpolitik, jene Leistungen der Erziehung, Versorgung und Bildung der Kinder zu kompensieren, die die Familien für die Gesellschaft erbringen, die aber nicht über den Markt abgegolten werden. Diese Leistungen fasst man als Familienleistungsausgleich zusammen.“ (de)
  • Unter Familienleistungsausgleich versteht man die Familie betreffende Leistungen, die den Mehraufwand ausgleichen sollen, der Familien für Unterhalt und Ausbildung der Kinder entsteht. Dies können sowohl steuerliche Entlastungen (zentrale Vorschrift ist § 31 EStG) als auch Transferleistungen sein. Der seit 1996 so genannte Familienleistungsausgleich wurde in der Vergangenheit auch als Familienlastenausgleich bezeichnet. Im 7. Familienbericht der Bundesregierung wird allerdings zwischen Familienlastenausgleich und Familienleistungsausgleich unterschieden: „Familienpolitische Leistungen, die aus dem Kriterium der Bedarfsgerechtigkeit und der Lebensstandardsicherung abgeleitet sind, zielen darauf ab, bestimmte Belastungen der Eltern zu kompensieren, die durch die Geburt und Erziehung der Kinder entstehen. Diese Instrumente lassen sich unter dem Oberbegriff des Familienlastenausgleichs zusammenfassen. Daneben ist es eine weitere Aufgabe der staatlichen Familienpolitik, jene Leistungen der Erziehung, Versorgung und Bildung der Kinder zu kompensieren, die die Familien für die Gesellschaft erbringen, die aber nicht über den Markt abgegolten werden. Diese Leistungen fasst man als Familienleistungsausgleich zusammen.“ (de)
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  • Unter Familienleistungsausgleich versteht man die Familie betreffende Leistungen, die den Mehraufwand ausgleichen sollen, der Familien für Unterhalt und Ausbildung der Kinder entsteht. Dies können sowohl steuerliche Entlastungen (zentrale Vorschrift ist § 31 EStG) als auch Transferleistungen sein. Der seit 1996 so genannte Familienleistungsausgleich wurde in der Vergangenheit auch als Familienlastenausgleich bezeichnet. (de)
  • Unter Familienleistungsausgleich versteht man die Familie betreffende Leistungen, die den Mehraufwand ausgleichen sollen, der Familien für Unterhalt und Ausbildung der Kinder entsteht. Dies können sowohl steuerliche Entlastungen (zentrale Vorschrift ist § 31 EStG) als auch Transferleistungen sein. Der seit 1996 so genannte Familienleistungsausgleich wurde in der Vergangenheit auch als Familienlastenausgleich bezeichnet. (de)
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  • Familienleistungsausgleich (de)
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