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- Fallrecht (englisch: case law) ist eine Rechtsordnung, die ihre primäre Quelle nicht in generellen Gesetzen, sondern in der richterlichen Entscheidung konkreter Fälle hat (Kasuistik). Es wurde einst im römischen Recht entwickelt und wird weitgehend im anglo-amerikanischen Rechtskreis angewandt. Anders als im kontinentaleuropäischen Recht stützt sich die Rechtsfindung im Fallrecht primär auf die frühere Rechtsprechung zu vorangegangenen vergleichbaren Fällen (Präzedenzfällen). (de)
- Fallrecht (englisch: case law) ist eine Rechtsordnung, die ihre primäre Quelle nicht in generellen Gesetzen, sondern in der richterlichen Entscheidung konkreter Fälle hat (Kasuistik). Es wurde einst im römischen Recht entwickelt und wird weitgehend im anglo-amerikanischen Rechtskreis angewandt. Anders als im kontinentaleuropäischen Recht stützt sich die Rechtsfindung im Fallrecht primär auf die frühere Rechtsprechung zu vorangegangenen vergleichbaren Fällen (Präzedenzfällen). (de)
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- Fallrecht (englisch: case law) ist eine Rechtsordnung, die ihre primäre Quelle nicht in generellen Gesetzen, sondern in der richterlichen Entscheidung konkreter Fälle hat (Kasuistik). Es wurde einst im römischen Recht entwickelt und wird weitgehend im anglo-amerikanischen Rechtskreis angewandt. Anders als im kontinentaleuropäischen Recht stützt sich die Rechtsfindung im Fallrecht primär auf die frühere Rechtsprechung zu vorangegangenen vergleichbaren Fällen (Präzedenzfällen). (de)
- Fallrecht (englisch: case law) ist eine Rechtsordnung, die ihre primäre Quelle nicht in generellen Gesetzen, sondern in der richterlichen Entscheidung konkreter Fälle hat (Kasuistik). Es wurde einst im römischen Recht entwickelt und wird weitgehend im anglo-amerikanischen Rechtskreis angewandt. Anders als im kontinentaleuropäischen Recht stützt sich die Rechtsfindung im Fallrecht primär auf die frühere Rechtsprechung zu vorangegangenen vergleichbaren Fällen (Präzedenzfällen). (de)
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- Fallrecht (de)
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