Fritz Hanke war ein Stabsgefreiter der NVA, der im März 1963 aus der Deutschen Demokratischen Republik in die Bundesrepublik Deutschland floh und dort nach einer Woche in Freiheit des versuchten Totschlags angeklagt wurde, weil er ein Jahr zuvor einen DDR-Bürger bei einem Fluchtversuch niedergeschossen hatte. Der um diese Tat geführte umstrittene Prozess, in dem das Stuttgarter Schwurgericht Hanke im Oktober 1963 wegen versuchten Totschlags zu einer Gefängnisstrafe von 15 Monaten verurteilte, galt als Musterprozess und wurde in der Öffentlichkeit auch im Vorfeld durch Medienberichte wahrgenommen.

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  • Fritz Hanke war ein Stabsgefreiter der NVA, der im März 1963 aus der Deutschen Demokratischen Republik in die Bundesrepublik Deutschland floh und dort nach einer Woche in Freiheit des versuchten Totschlags angeklagt wurde, weil er ein Jahr zuvor einen DDR-Bürger bei einem Fluchtversuch niedergeschossen hatte. Der um diese Tat geführte umstrittene Prozess, in dem das Stuttgarter Schwurgericht Hanke im Oktober 1963 wegen versuchten Totschlags zu einer Gefängnisstrafe von 15 Monaten verurteilte, galt als Musterprozess und wurde in der Öffentlichkeit auch im Vorfeld durch Medienberichte wahrgenommen. Nach dem Fall der Mauer und der Wiedervereinigung kam es von 1991 bis 2004 zu einer Reihe von Gerichtsprozessen, für die sich der Begriff Mauerschützenprozesse etablierte. (de)
  • Fritz Hanke war ein Stabsgefreiter der NVA, der im März 1963 aus der Deutschen Demokratischen Republik in die Bundesrepublik Deutschland floh und dort nach einer Woche in Freiheit des versuchten Totschlags angeklagt wurde, weil er ein Jahr zuvor einen DDR-Bürger bei einem Fluchtversuch niedergeschossen hatte. Der um diese Tat geführte umstrittene Prozess, in dem das Stuttgarter Schwurgericht Hanke im Oktober 1963 wegen versuchten Totschlags zu einer Gefängnisstrafe von 15 Monaten verurteilte, galt als Musterprozess und wurde in der Öffentlichkeit auch im Vorfeld durch Medienberichte wahrgenommen. Nach dem Fall der Mauer und der Wiedervereinigung kam es von 1991 bis 2004 zu einer Reihe von Gerichtsprozessen, für die sich der Begriff Mauerschützenprozesse etablierte. (de)
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  • Fritz Hanke war ein Stabsgefreiter der NVA, der im März 1963 aus der Deutschen Demokratischen Republik in die Bundesrepublik Deutschland floh und dort nach einer Woche in Freiheit des versuchten Totschlags angeklagt wurde, weil er ein Jahr zuvor einen DDR-Bürger bei einem Fluchtversuch niedergeschossen hatte. Der um diese Tat geführte umstrittene Prozess, in dem das Stuttgarter Schwurgericht Hanke im Oktober 1963 wegen versuchten Totschlags zu einer Gefängnisstrafe von 15 Monaten verurteilte, galt als Musterprozess und wurde in der Öffentlichkeit auch im Vorfeld durch Medienberichte wahrgenommen. (de)
  • Fritz Hanke war ein Stabsgefreiter der NVA, der im März 1963 aus der Deutschen Demokratischen Republik in die Bundesrepublik Deutschland floh und dort nach einer Woche in Freiheit des versuchten Totschlags angeklagt wurde, weil er ein Jahr zuvor einen DDR-Bürger bei einem Fluchtversuch niedergeschossen hatte. Der um diese Tat geführte umstrittene Prozess, in dem das Stuttgarter Schwurgericht Hanke im Oktober 1963 wegen versuchten Totschlags zu einer Gefängnisstrafe von 15 Monaten verurteilte, galt als Musterprozess und wurde in der Öffentlichkeit auch im Vorfeld durch Medienberichte wahrgenommen. (de)
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  • Fall Fritz Hanke (de)
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