An Hochschulen bezeichnet eine Fakultät eine Gruppe zusammengehörender Wissenschaften oder eine Abteilung mit mehreren Wissenschaftsgebieten als Lehr- und Verwaltungseinheit einer Universität, Kunsthochschule oder Fachhochschule. Zu ihr gehören Lehrende und Lernende sowie das zugeordnete nichtwissenschaftliche Personal. An ihrer Spitze steht ein Dekan, der für die Fakultätsentwicklung verantwortlich ist. Dieser unterzeichnet stellvertretend für die Fakultät bei Habilitationen die Urkunde über die „Lehrbefähigung“ und bei Promotionen diejenige über den Doktorgrad.

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  • An Hochschulen bezeichnet eine Fakultät eine Gruppe zusammengehörender Wissenschaften oder eine Abteilung mit mehreren Wissenschaftsgebieten als Lehr- und Verwaltungseinheit einer Universität, Kunsthochschule oder Fachhochschule. Zu ihr gehören Lehrende und Lernende sowie das zugeordnete nichtwissenschaftliche Personal. An ihrer Spitze steht ein Dekan, der für die Fakultätsentwicklung verantwortlich ist. Dieser unterzeichnet stellvertretend für die Fakultät bei Habilitationen die Urkunde über die „Lehrbefähigung“ und bei Promotionen diejenige über den Doktorgrad. Die Fakultät (an einigen Hochschulen auch der Fachbereich, siehe unten) ist für die Organisation von Forschung, Lehre und Studium ihres Wissenschaftsbereichs zuständig. In gewissem Umfang ist sie körperschaftsrechtlich souverän (erkennbar am Promotionsrecht, eigener Siegelführung, eigenem (oft rechtlich noch existierenden, faktisch nicht mehr ausgeübten) Talarrecht und anderem). (de)
  • An Hochschulen bezeichnet eine Fakultät eine Gruppe zusammengehörender Wissenschaften oder eine Abteilung mit mehreren Wissenschaftsgebieten als Lehr- und Verwaltungseinheit einer Universität, Kunsthochschule oder Fachhochschule. Zu ihr gehören Lehrende und Lernende sowie das zugeordnete nichtwissenschaftliche Personal. An ihrer Spitze steht ein Dekan, der für die Fakultätsentwicklung verantwortlich ist. Dieser unterzeichnet stellvertretend für die Fakultät bei Habilitationen die Urkunde über die „Lehrbefähigung“ und bei Promotionen diejenige über den Doktorgrad. Die Fakultät (an einigen Hochschulen auch der Fachbereich, siehe unten) ist für die Organisation von Forschung, Lehre und Studium ihres Wissenschaftsbereichs zuständig. In gewissem Umfang ist sie körperschaftsrechtlich souverän (erkennbar am Promotionsrecht, eigener Siegelführung, eigenem (oft rechtlich noch existierenden, faktisch nicht mehr ausgeübten) Talarrecht und anderem). (de)
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  • An Hochschulen bezeichnet eine Fakultät eine Gruppe zusammengehörender Wissenschaften oder eine Abteilung mit mehreren Wissenschaftsgebieten als Lehr- und Verwaltungseinheit einer Universität, Kunsthochschule oder Fachhochschule. Zu ihr gehören Lehrende und Lernende sowie das zugeordnete nichtwissenschaftliche Personal. An ihrer Spitze steht ein Dekan, der für die Fakultätsentwicklung verantwortlich ist. Dieser unterzeichnet stellvertretend für die Fakultät bei Habilitationen die Urkunde über die „Lehrbefähigung“ und bei Promotionen diejenige über den Doktorgrad. (de)
  • An Hochschulen bezeichnet eine Fakultät eine Gruppe zusammengehörender Wissenschaften oder eine Abteilung mit mehreren Wissenschaftsgebieten als Lehr- und Verwaltungseinheit einer Universität, Kunsthochschule oder Fachhochschule. Zu ihr gehören Lehrende und Lernende sowie das zugeordnete nichtwissenschaftliche Personal. An ihrer Spitze steht ein Dekan, der für die Fakultätsentwicklung verantwortlich ist. Dieser unterzeichnet stellvertretend für die Fakultät bei Habilitationen die Urkunde über die „Lehrbefähigung“ und bei Promotionen diejenige über den Doktorgrad. (de)
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  • Fakultät (Hochschule) (de)
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