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- Bei der rein fakultativen Rückversicherung können sich die beteiligten Parteien jeweils frei über die Abgabe bzw. Annahme von Risiken entscheiden. Das Erstversicherungsunternehmen kann wählen, ob, in welchem Umfang und an welches Rückversicherungsunternehmen es ein übernommenes Risiko zediert. Das Rückversicherungsunternehmen kann entscheiden, ob es das angebotene Risiko annimmt (akzeptiert), ob es nur zur Übernahme von Ausschnitten davon bereit ist oder ob es das Risiko ganz ablehnt. Vor einer Einigung steht also stets ein individueller Verhandlungsprozess. (de)
- Bei der rein fakultativen Rückversicherung können sich die beteiligten Parteien jeweils frei über die Abgabe bzw. Annahme von Risiken entscheiden. Das Erstversicherungsunternehmen kann wählen, ob, in welchem Umfang und an welches Rückversicherungsunternehmen es ein übernommenes Risiko zediert. Das Rückversicherungsunternehmen kann entscheiden, ob es das angebotene Risiko annimmt (akzeptiert), ob es nur zur Übernahme von Ausschnitten davon bereit ist oder ob es das Risiko ganz ablehnt. Vor einer Einigung steht also stets ein individueller Verhandlungsprozess. (de)
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- Bei der rein fakultativen Rückversicherung können sich die beteiligten Parteien jeweils frei über die Abgabe bzw. Annahme von Risiken entscheiden. Das Erstversicherungsunternehmen kann wählen, ob, in welchem Umfang und an welches Rückversicherungsunternehmen es ein übernommenes Risiko zediert. Das Rückversicherungsunternehmen kann entscheiden, ob es das angebotene Risiko annimmt (akzeptiert), ob es nur zur Übernahme von Ausschnitten davon bereit ist oder ob es das Risiko ganz ablehnt. Vor einer Einigung steht also stets ein individueller Verhandlungsprozess. (de)
- Bei der rein fakultativen Rückversicherung können sich die beteiligten Parteien jeweils frei über die Abgabe bzw. Annahme von Risiken entscheiden. Das Erstversicherungsunternehmen kann wählen, ob, in welchem Umfang und an welches Rückversicherungsunternehmen es ein übernommenes Risiko zediert. Das Rückversicherungsunternehmen kann entscheiden, ob es das angebotene Risiko annimmt (akzeptiert), ob es nur zur Übernahme von Ausschnitten davon bereit ist oder ob es das Risiko ganz ablehnt. Vor einer Einigung steht also stets ein individueller Verhandlungsprozess. (de)
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- Fakultative Rückversicherung (de)
- Fakultative Rückversicherung (de)
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