Der Fahrzeugschein wird von der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Straßenverkehrsbehörde) bei der An- oder Ummeldung von Straßenfahrzeugen ausgestellt und dient der Identifizierung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs. Seit Oktober 2005 unterliegt der Fahrzeugschein in Deutschland EU-einheitlichen Regelungen als Zulassungsbescheinigung, wie dies in Österreich schon seit 2003 der Fall ist. Die aktuellen fälschungsgesicherten Fahrzeugscheine, die im Gesetz noch immer Fahrzeugschein heißen, tragen diese Bezeichnung im Formular allerdings nur noch als Klammerzusatz zur offiziellen Bezeichnung Zulassungsbescheinigung Teil I.

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  • Der Fahrzeugschein wird von der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Straßenverkehrsbehörde) bei der An- oder Ummeldung von Straßenfahrzeugen ausgestellt und dient der Identifizierung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs. Seit Oktober 2005 unterliegt der Fahrzeugschein in Deutschland EU-einheitlichen Regelungen als Zulassungsbescheinigung, wie dies in Österreich schon seit 2003 der Fall ist. Die aktuellen fälschungsgesicherten Fahrzeugscheine, die im Gesetz noch immer Fahrzeugschein heißen, tragen diese Bezeichnung im Formular allerdings nur noch als Klammerzusatz zur offiziellen Bezeichnung Zulassungsbescheinigung Teil I. (de)
  • Der Fahrzeugschein wird von der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Straßenverkehrsbehörde) bei der An- oder Ummeldung von Straßenfahrzeugen ausgestellt und dient der Identifizierung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs. Seit Oktober 2005 unterliegt der Fahrzeugschein in Deutschland EU-einheitlichen Regelungen als Zulassungsbescheinigung, wie dies in Österreich schon seit 2003 der Fall ist. Die aktuellen fälschungsgesicherten Fahrzeugscheine, die im Gesetz noch immer Fahrzeugschein heißen, tragen diese Bezeichnung im Formular allerdings nur noch als Klammerzusatz zur offiziellen Bezeichnung Zulassungsbescheinigung Teil I. (de)
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  • Der Fahrzeugschein wird von der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Straßenverkehrsbehörde) bei der An- oder Ummeldung von Straßenfahrzeugen ausgestellt und dient der Identifizierung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs. Seit Oktober 2005 unterliegt der Fahrzeugschein in Deutschland EU-einheitlichen Regelungen als Zulassungsbescheinigung, wie dies in Österreich schon seit 2003 der Fall ist. Die aktuellen fälschungsgesicherten Fahrzeugscheine, die im Gesetz noch immer Fahrzeugschein heißen, tragen diese Bezeichnung im Formular allerdings nur noch als Klammerzusatz zur offiziellen Bezeichnung Zulassungsbescheinigung Teil I. (de)
  • Der Fahrzeugschein wird von der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Straßenverkehrsbehörde) bei der An- oder Ummeldung von Straßenfahrzeugen ausgestellt und dient der Identifizierung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs. Seit Oktober 2005 unterliegt der Fahrzeugschein in Deutschland EU-einheitlichen Regelungen als Zulassungsbescheinigung, wie dies in Österreich schon seit 2003 der Fall ist. Die aktuellen fälschungsgesicherten Fahrzeugscheine, die im Gesetz noch immer Fahrzeugschein heißen, tragen diese Bezeichnung im Formular allerdings nur noch als Klammerzusatz zur offiziellen Bezeichnung Zulassungsbescheinigung Teil I. (de)
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  • Fahrzeugschein (de)
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