Unter Fahndung versteht man die planmäßige gezielte oder von der zur Hilfenahme der Öffentlichkeit, die Suche nach Personen und Gegenständen. Diese erfolgt zum Zweck der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung. Personen und Sachen werden national (z. B. im bundesdeutschen Informationssystem der Polizei) oder international (z. B. im europäischen Schengener Informationssystem oder im Europol Information System (EIS)) zur Fahndung ausgeschrieben. Die größten Fahndungsarten nach Aufwand sind in Deutschland die Landes- und die Bundesringalarmfahndung.

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  • Unter Fahndung versteht man die planmäßige gezielte oder von der zur Hilfenahme der Öffentlichkeit, die Suche nach Personen und Gegenständen. Diese erfolgt zum Zweck der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung. Gesucht werden danach Personen, wenn ihnen eine Gefahr droht, sie also z. B. vermisst werden, geisteskrank oder suizidgefährdet sind, sie als Zeugen benötigt werden oder aus anderen Gründen gesucht werden. Ebenso werden Personen gesucht, die Straftaten begangen haben oder verdächtigt werden, solche begangen zu haben. Die Personen werden entweder per Untersuchungshaftbefehl, Vollstreckungshaftbefehl oder per Fahndungsverfügung (bei Gefahrenabwehr) gesucht. Sachen (Gegenstände) werden gesucht, wenn sie im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen stehen, dies betrifft insbesondere Diebesgut. Die Polizeidienstvorschrift 384.1 – VS-NfD: Fahndung regelt die Fahndung für alle deutschen Polizeien (Länderpolizeien, Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundeszollverwaltung). Sie wird ergänzt durch die PDV 384.1 VS-NfD: Polizeiliche Beobachtung. Für die Bundespolizei gilt ergänzend die PDV 388.1 VS-NfD. Das Kürzel VS-NfD verweist auf den Verschlusssachencharakter. (Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch) Unterschieden werden allgemeine und gezielte Fahndung. Allgemeine Fahndung ist Aufgabe eines jeden Polizeivollzugsbeamten, Grundlage ist das jeweilige polizeiliche Lagebild, oft auch die polizeiliche Berufserfahrung. Fahndungserfolge ergeben sich meist aus der taktischen Maßnahme Kontrolle. Gezielte Fahndung wird durch verschiedene Fahndungsarten beschrieben, beispielsweise seien aufgeführt: Tatortbereichsfahndung, Verkehrswegesofortfahndung, Schwerpunktfahndung, Ringalarmfahndung und andere. Personen und Sachen werden national (z. B. im bundesdeutschen Informationssystem der Polizei) oder international (z. B. im europäischen Schengener Informationssystem oder im Europol Information System (EIS)) zur Fahndung ausgeschrieben. Die größten Fahndungsarten nach Aufwand sind in Deutschland die Landes- und die Bundesringalarmfahndung. (de)
  • Unter Fahndung versteht man die planmäßige gezielte oder von der zur Hilfenahme der Öffentlichkeit, die Suche nach Personen und Gegenständen. Diese erfolgt zum Zweck der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung. Gesucht werden danach Personen, wenn ihnen eine Gefahr droht, sie also z. B. vermisst werden, geisteskrank oder suizidgefährdet sind, sie als Zeugen benötigt werden oder aus anderen Gründen gesucht werden. Ebenso werden Personen gesucht, die Straftaten begangen haben oder verdächtigt werden, solche begangen zu haben. Die Personen werden entweder per Untersuchungshaftbefehl, Vollstreckungshaftbefehl oder per Fahndungsverfügung (bei Gefahrenabwehr) gesucht. Sachen (Gegenstände) werden gesucht, wenn sie im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen stehen, dies betrifft insbesondere Diebesgut. Die Polizeidienstvorschrift 384.1 – VS-NfD: Fahndung regelt die Fahndung für alle deutschen Polizeien (Länderpolizeien, Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundeszollverwaltung). Sie wird ergänzt durch die PDV 384.1 VS-NfD: Polizeiliche Beobachtung. Für die Bundespolizei gilt ergänzend die PDV 388.1 VS-NfD. Das Kürzel VS-NfD verweist auf den Verschlusssachencharakter. (Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch) Unterschieden werden allgemeine und gezielte Fahndung. Allgemeine Fahndung ist Aufgabe eines jeden Polizeivollzugsbeamten, Grundlage ist das jeweilige polizeiliche Lagebild, oft auch die polizeiliche Berufserfahrung. Fahndungserfolge ergeben sich meist aus der taktischen Maßnahme Kontrolle. Gezielte Fahndung wird durch verschiedene Fahndungsarten beschrieben, beispielsweise seien aufgeführt: Tatortbereichsfahndung, Verkehrswegesofortfahndung, Schwerpunktfahndung, Ringalarmfahndung und andere. Personen und Sachen werden national (z. B. im bundesdeutschen Informationssystem der Polizei) oder international (z. B. im europäischen Schengener Informationssystem oder im Europol Information System (EIS)) zur Fahndung ausgeschrieben. Die größten Fahndungsarten nach Aufwand sind in Deutschland die Landes- und die Bundesringalarmfahndung. (de)
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  • Unter Fahndung versteht man die planmäßige gezielte oder von der zur Hilfenahme der Öffentlichkeit, die Suche nach Personen und Gegenständen. Diese erfolgt zum Zweck der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung. Personen und Sachen werden national (z. B. im bundesdeutschen Informationssystem der Polizei) oder international (z. B. im europäischen Schengener Informationssystem oder im Europol Information System (EIS)) zur Fahndung ausgeschrieben. Die größten Fahndungsarten nach Aufwand sind in Deutschland die Landes- und die Bundesringalarmfahndung. (de)
  • Unter Fahndung versteht man die planmäßige gezielte oder von der zur Hilfenahme der Öffentlichkeit, die Suche nach Personen und Gegenständen. Diese erfolgt zum Zweck der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung. Personen und Sachen werden national (z. B. im bundesdeutschen Informationssystem der Polizei) oder international (z. B. im europäischen Schengener Informationssystem oder im Europol Information System (EIS)) zur Fahndung ausgeschrieben. Die größten Fahndungsarten nach Aufwand sind in Deutschland die Landes- und die Bundesringalarmfahndung. (de)
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